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Harmonisierung der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherkrediten

  • 13.10.2020
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) stellt einen Zusammenhang zwischen der Agenda für Verbraucherkreditrecht und den noch umzusetzenden Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung her. In Fragen der Kreditwürdigkeitsprüfung gibt es starke Überschneidungen, weil es sowohl zivilrechtliches Verbraucherkreditrecht betrifft als auch das Aufsichtsrecht inklusive des Risikomanagements.

Ende Juni brachte die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation der neuen Verbraucher-Agenda auf den Weg, die neben Themen zum Umweltschutz und Digitalisierung auch auf den Verbraucherschutz fokussiert. Der Verbraucherschutz wurde dabei in den Kontext zur Corona-Pandemie gestellt.

Die EBA sprach ihre Unterstützungsabsicht hierfür aus und verwies auf die noch umzusetzende Leitlinien für die Kreditvergabe und die Kreditüberwachung. Die Einbeziehung der Ziele des Kreditnehmers, seiner Absichten und Interessen in die Erstellung passender Kreditprodukte sollte beispielsweise eines der verpflichtenden Prinzipien für eine verantwortungsbewusste Kreditvergaben sein. Insofern ergänzen die EU-Leitlinien zum Kreditprozess die Intension der Kommission, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

Ein geteiltes Ziel der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsicht ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu vereinheitlichen und Lücken in der effektiven Rechtsgewährleistung für Verbraucher zu schließen. Es liegt nahe, den Verbraucherschutz zwar weiterhin zweigleisig - sowohl aufsichtsrechtlich als auch zivilrechtlich - jedoch in enger Abstimmung umzusetzen. Darüberhinaus wurde die weitere Vereinheitlichung auch durch die neuen Initiativen der EBA für ihre Vorgaben für die Kreditprozesse erforderlich.

Die öffentliche Konsultation für die Agenda der Europäischen Kommission wurde Anfang Oktober 2020 beendet. Die Annahme durch die Kommission ist für das vierte Quartal 2020 vorgesehen. Ein sich anschließendes Thema ist die Verbraucherinformation bei Verbraucherkrediten. Das Vorhaben geht damit über die Kreditwürdigkeit und die EU-Leitlinie zur Kreditvergabe und -überwachung hinaus und wird damit auch klassisches Verbraucherdarlehensrecht betreffen.

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WP/StB

Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
Bereichsleiter Großbanken Nord-West & Prüfungsassistenzen