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Gruppensanierungsplan: Ende der Umsetzungsfrist steht bevor

  • 15.10.2021
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Die BVR Institutssicherung GmbH (BVR ISG) ist seitens der BaFin aufgefordert, bis zum 15. November 2021 den Gruppensanierungsplan einzureichen. Bis zu diesem Termin müssen alle teilnehmenden Kreditgenossenschaften ihre Implementierung der Sanierungsplananforderungen abgeschlossen haben.

Am 30. Oktober 2020 erteilte die BaFin der BVR ISG den Bescheid zur zentralen Erstellung des Gruppensanierungsplans für die teilnehmenden Kreditgenossenschaften. Dadurch wurden die Institute von der Pflicht zur Erstellung eines individuellen Sanierungsplans befreit, allerdings müssen alle Teilnehmer die Voraussetzungen zur Implementierung des Gruppensanierungsplans auf Einzelinstitutsebene schaffen. Zur Unterstützung wurden umfangreiche Hilfestellungen veröffentlicht und in entsprechenden Schulungen der Regional- und Spartenverbände erläutert. Somit wurde jedem teilnehmenden Institut die Möglichkeit zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Gruppensanierungsplan bis zum Ende der aufsichtsseitig gesetzten Frist am 15. November 2021 eröffnet. Die Schaffung der Voraussetzungen zur Anwendung des Gruppensanierungsplans auf Einzelinstitutsebene ist zudem Gegenstand der Jahresabschlussprüfungen ab dem Frühjahr 2022.

Da das Ende der Umsetzungsfrist näher rückt, soll an dieser Stelle noch einmal auf die vielfältigen Unterstützungsleistungen für alle verbundangehörigen Institute hingewiesen werden. So hat die BVR ISG in ihrem Rundschreiben S2109186 vom 30. September 2021 auf die Bereitstellung aller Unterlagen, einschließlich der Schulungsunterlagen, die Einstellung einer FAQ-Liste zu praktischen Umsetzungsfragen sowie einer Aufstellung aller Ansprechpartner im Verbund im Extranet hingewiesen. Sollten teilnehmende Institute noch keine Schulungsveranstaltung besucht haben, stehen die Ansprechpartner der GenoAkademie zur Vereinbarung kurzfristiger Lösungen zur Verfügung. Für fachliche Fragen wurde verbandsseitig mit sanierungsplan (at) genossenschaftsverband (Punkt) de eine gesonderte Adresse eingerichtet.

Hat ein Institut seine Implementierungsphase abgeschlossen, besteht unabhängig vom Fristablauf zum 15. November 2021 das Angebot eines Implementierungs-Checks durch die AWADO GmbH WPG/StBG. Die Ergebnisse des Checks können dabei auch für die interne und externe Revision verwertet werden. Nach Abschluss der Implementierungsphase sind alle teilnehmenden Institute verpflichtet, die Sanierungsindikatoren gemäß MaSanV zu beobachten und die Einhaltung entsprechender Schwellenwerte zu überwachen. Über die Bereitstellung eines Standardberichts für die Sanierungsindikatoren informiert die Atruvia AG auf den üblichen Kommunikationswegen. Den förmlichen IPS-Sanierungsplan wird die BVR ISG ab Mitte November im Extranet bereitstellen; diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und beinhaltet keine zusätzlichen Implementierungsanforderungen für die teilnehmenden Institute.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Spezialistenteams Banken
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Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
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