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Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung

  • 03.02.2021
  • von Matthias Seckinger
  • Grundsatzblog

DK-Mitteilung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche.

Der Gesetzesentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche soll die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche stärken und zugleich die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche umsetzen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt alle geeigneten Maßnahmen, die dem Problem der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv begegnen. Der vorliegende Gesetzesentwurf weist allerdings erhebliche Mängel auf.

Als tiefgreifenste Rechtsänderung sieht der Regierungsentwurf den Wegfall des Vortatenkatalogs nach § 261 Strafgesetzbuch vor. Hierdurch wird jede strafbare Handlung taugliche Geldwäschevortat ("all crime"-Ansatz). Dies würde für Kreditinstitute zu einer erheblichen Mehrbelastung führen, da die Anzahl der zu meldenden
verdächtigen Transaktionen ohne eingrenzenden Vortatenkatalog zwangsläufig in die Höhe schnellt.

Es bewirkt in der Folge erhebliche Mehrbelastungen bei der FIU und den Strafverfolgungsbehörden, ohne dass den zusätzlichen Meldungen schwerwiegende Straftaten oder kriminelle Machenschaften der organisierten Kriminalität zugrunde liegen. Der zu erwartenden ansteigenden Anzahl von Verdachtsmeldungen stehen fehlende Kapazitäten bei den Strafverfolgungsbehörden gegenüber.

Bereits in der Vergangenheit wurde die Mehrzahl von Verdachtsmeldungen nicht verfolgt oder mit einer Einstellungsverfügung beendet. Es mangelt aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft folglich nicht an zusätzlichen Verdachtsmeldungen ohne Bezug zur organisierten Kriminalität, sondern an der angemessenen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit Ressourcen.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Probleme rät die DK dringend zu einer Korrektur des Gesetzentwurfs, der mit seinem „all crime“-Ansatz nicht nur über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht, sondern auch über die Empfehlungen der Financial Action Task Force, die einen „all serious crime approach“ vertritt.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Andreas Meyer

Prüfung und Betreuung Banken
Teamleiter Spezialistenteam Geldwäsche- und Betrugsprävention