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FATF veröffentlicht Länderbericht für Deutschland

  • 14.09.2022
  • von Matthias Seckinger
  • Grundsatzblog

Die FATF bescheinigt Deutschland Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung und mahnt weitere Anstrengungen an

Die Financial Action Task Force (FATF) überprüft als internationales Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in regelmäßigen Abständen die Methoden und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen in den Mitgliedsländern auf der Grundlage internationaler Standards.

Als eine der größten Volkswirtschaften der Welt mit hoher Anzahl globaler Verflechtungen ist Deutschland erheblichen Risiken in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt. Gegenüber der letzten Überprüfung wurden Reformen vorgenommen und Verbesserungen erreicht. Gleichwohl sind weiterhin Schwächen erkennbar und weitere Maßnahmen geboten.

Dies betrifft die innerstaatliche Koordinierung zwischen den Bundesländern, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Minderung von Risiken bei der Verwendung von Bargeld und informelle Zahlungsverkehrsdienste. Das Finanzsanktionsregime kann proaktiver als vorbeugende Maßnahme zum Einfrieren terroristischer Vermögenswerte einsetzt werden. Die Ressorucen für die Aussichtsbehörden im Nichtfinanzsektor und die Verwaltung des Transparenzregisters sollten angemessen ausgestattet werden. Der BaFin wird empfohlen, die Geldwäschepräventions-Aufsicht im Nichtbanken-Finanzsektor und die Mängelbeseitigung bei den einzelnen Finanzinstituten (insbesondere bei Großbanken) zu verbessern.

Das BMF hat mit bereits mit einem Eckpunktepapier auf den FATF-Bericht reagiert. Kernkompetenzen für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Sanktionsdurchsetzung sollen in einem Bundesfinanzkriminalamt gebündelt werden. Dieses soll eng mit der FIU zusammenarbeiten. Zugleich soll zur Sicherstellung der Konsistenz der Aufsicht im Nichtfinanzsektor eine koordinierende Zentralstelle geschaffen werden. Ergänzend wird die Ausbildung von Finanzermittlern verbessert und die Digitalisierung und Vernetzung von Registern zur Dokumentation von Eigentumsverhältnissen vorangetrieben.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Kathrin Bücker Profil bild
WP

Kathrin Bücker

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam WpHG und Geldwäsche