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EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken final veröffentlicht

  • 03.12.2020
  • von
  • Grundsatzblog

Am 27. November hat die EZB die endgültige Fassung ihres Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht. Der finalisierte Leitfaden ist für die von der EZB beaufsichtigten Institute mit sofortiger Gültigkeit wirksam. Die betroffenen Banken sind aufgeforderte zu prüfen, inwieweit ihre derzeitige Management- und Offenlegungsverfahren für Klima- und Umweltrisiken nach den geltenden aufsichtsrechtlichen Reglungen wirksam und umfassend sind. Weniger bedeutende Institute sind angehalten sich an den Maßgaben der nationalen Aufsicht zu beachten bzw. die im Leitfaden Erfordernisse unter Proportionalitätsgesichtspunkten anzuwenden.

Die vom EZB Leitfaden direkt betroffenen Banken sind aufgefordert bereits Anfang 2021 zu den im Leitfaden formulierten Erwartungen der europäischen Bankenaufsicht (siehe Blog-Eintrag vom 4. Juni 2020 – es wurden keine Grundlegenden Anpassungen vorgenommen) eine Selbsteinschätzung abzugeben und auf dessen Basis Maßnahmen zu planen sind. Anschließend werden die durchgeführten Einschätzungen sowie die Pläne von der EZB evaluiert und beim aufsichtsrechtlichen Dialog hinterfragt.

Des Weiteren hat die EZB angekündigt im Jahr 2022 eine eingehende aufsichtsrechtliche Überprüfung zu unterziehen und ggf. konkrete Folgemaßnahmen zu ergreifen. Klimarisiken werden auch Gegenstand des im übernächsten Jahr stattfindenden aufsichtsrechtlichen Stresstest sein.

Ergänzend zum Leitfaden hat die EZB einen Bericht zum aktuellen Stand der Klima- und Umwelt-bezogenen Offenlegung von Banken veröffentlicht. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Institute einen erheblichen Rückstand bei der Offenlegung ihrer Klima- und Umweltrisiken aufweisen. Seit 2019 wurden zwar Fortschritte erzielt, jedoch müssen Banken noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre offengelegten Informationen mit entsprechenden quantitativen und qualitativen Daten zu unterlegen. Die EZB plant, in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu ermitteln, wo noch Handlungsbedarf besteht, und wird diesen mit den Banken erörtern.

Einige aufsichtsrechtliche Erwartungen der EZB (S. 4-5) seien im Folgenden aufgeführt:

  • Die Institute sollten die kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf ihrem Geschäftsumfeld verstehen, um fundierte strategische Entscheidungen treffen zu können.
  • Institute sollten Klima- und Umweltrisiken explizit in ihr Rahmenwerk für den Risikoappetit aufnehmen.
  • Institute sollten Klima- und Umweltrisiken als Treiber bestehender Risikokategorien in ihr bestehendes Rahmenwerk für das Risikomanagement integrieren, um sie über einen hinreichend langen Zeitraum zu steuern, zu überwachen und abzumildern. Die getroffenen Regelungen sind turnusmäßig zu überprüfen. Institute sollten diese Risiken im Rahmen ihres Gesamtprozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung bestimmen und quantifizieren.
  • Bei der Steuerung ihrer Kreditrisiken sollten Institute Klima- und Umweltrisiken bei allen relevanten Stufen des Kreditgewährungsprozesses einbeziehen und die Risiken in ihren Portfolios überwachen.


Zur Unterstützung der aufsichtsrechtlichen Erwartungen auch auf nationaler Ebene, hat der Genossenschaftsverband ein ESG Tool entwickelt, das der Übersetzung der Nachhaltigkeitsrisiken in die bekannten Risikoarten zum Zweck einer ESG-Risikoinventur dient. Zielgruppe sind vor allem kleine und mittelständische Kreditinstitute. Greifen Sie hier gerne auf unsere Expertise zurück. Unsere Mitglieder werden wir gesondert über die bekannten Kanäle weitergehend dazu informieren.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance