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Gericht der Europäischen Union gibt Klage gegen Bankenabgabe statt

  • 29.09.2020
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Das Gericht hat der Klage der LBBW gegen die Bankenabgabe 2017 stattgegeben, den diesbezüglichen Bescheid des SRB aufgehoben und Teile der Delegierten Verordnung für rechtswidrig erklärt.

Der europäische Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) wird bereits seit einigen Jahren durch institutsindividuelle Beiträge dotiert, um innerhalb eines festgelegten Zeitraums sein endgültiges Zielvolumen zu erreichen. Dabei leisten die europäischen Banken individuelle oder pauschale Beiträge zum Abwicklungsfonds – die sogenannte Bankenabgabe.

Nunmehr hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) einer Klage der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gegen die Bankenabgabe 2017 stattgegeben. Es hat den diesbezüglichen Bescheid aufgehoben und Teile der Delegierten Verordnung für rechtswidrig erklärt. U. a. wurde vom EuG bemängelt, dass die Richtigkeit des Beitrags aufgrund der Berechnungslogik nicht nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus sieht das EuG Teile der risikobasierten Beitragsberechnung bei der LBBW für rechtswidrig an.

Ein wesentlicher Aspekt bei dieser Entscheidung war die fehlende Nachvollziehbarkeit der Höhe des Beitrags zur Bankenabgabe. Für Nicht-Pauschalbeitragsinstitute findet eine risikoorientierte Berechnung der Beiträge aufgrund einer wechselseitigen Abhängigkeit aller Meldedaten der Institute in der Eurozone statt, so dass die korrekte Ermittlung für ein Institut auf Einzelebene nicht nachvollziehbar ist.

Vor diesem Hintergrund kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die entsprechenden Artikel 4 - 7 und 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63, die die risikoorientierte Beitragsberechnung betreffen, rechtswidrig sind. Das Single Resolution Board (SRB) hat auf seiner Webseite mittlerweile mitgeteilt, mögliche Konsequenzen und weitere Schritte mit der EU-Kommission abzuklären. Ob weitere Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt oder Änderungen an der Verordnung vorgenommen werden, ist noch offen.

Inwieweit eine daran anschließende Diskussion über die Beitragsausgestaltung auch Auswirkungen auf Pauschalbeitragsinstitute haben könnte, lässt sich noch nicht bewerten. Ebenso bleiben eventuelle Auswirkungen auf die kommende Beitragserhebung zur Bankenabgabe offen. Über die weitere Entwicklung werden wir anlassbezogen informieren.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen