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Europäische Kommission konkretisiert technische Regulierungsstandards

  • 07.03.2023
  • von
  • Grundsatzblog

Die Anforderungen innerhalb der delegierten Verordnung an die - zumindest in Deutschland hoch umstrittene - fossile Gas- und Kernenergie wurden im EU-Amtsblatt konkretisiert.

Die vorgenommenen Änderungen (Art. 1) bzw. Berichtigungen (Art. 2) zur delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 sowie die betreffenden (neuen) Anhänge wurden am 17. Februar 2023 publiziert. Es gilt nunmehr zu erklären und zu zeigen, in welcher Art und Weise auf der Homepage einer Bank, in den vorvertraglichen Unterlagen sowie in den wiederkehrenden Berichten entsprechende Informationen zum Ausmaß von Investitionen in Aktivitäten aus den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas bekannt zu geben sind. So soll es für die Anleger und auch für die Teilnehmer des Finanzmarkts transparenter und leichter werden herauszufinden, ob und inwieweit die betreffenden Finanzprodukte ökologische und zugleich nachhaltige Aktivitäten aus den Sparten Energieerzeugung aus Kernenergie und fossiles Gas erfassen. Bei genau solchen Investitionen muss mittels wiederkehrender Berichte und vorvertraglicher Unterlagen über die komplette Produktlebensdauer eine transparente Informationspolitik zum Produkt betrieben werden.

Besonders deutlich werden die jeweiligen einzelnen Änderungen in den Anhängen der neuen Verordnung. So werden zum Beispiel in den Anhängen I und II (zu vorvertraglichen Informationen) bzw. in den Anhängen III und IV (zu regelmäßigen Informationen) entsprechende Fragen wie folgt vorformuliert: "Wird mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie investiert?" Diese Aussagen werden dann nochmals jeweils in den Grafiken in den Anhängen I - IV untermauert, wobei dort bei der Übersicht zur Taxonomiekonformität der betreffenden Investitionen (jeweils inklusive oder exklusive Staatsanleihen) wiederum die Bereiche fossiles Gas und Kernenergie hervorgehoben werden.

Wichtig bleibt jedoch weiterhin, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kernenergie und fossilem Gas lediglich dann als taxonomiekonform im Sinne der EU gelten, sollten diese den Klimawandel miteindämmen sowie dabei keinerlei andere Zielsetzungen aus den relevanten Regelungen der EU negativ belasten.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance