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EU-Kommission veröffentlicht erste FAQ zu Artikel 8 der TaxonomieVO

  • 14.01.2022
  • von Volker Hartke
  • Grundsatzblog

Kurz vor Jahresende hat die EU-Kommission die ersten drängenden Fragen in Bezug auf die Berichterstattung nach Artikel 8 TaxonomieVO beantwortet.

Erstmals für das Berichtsjahr 2021 ist Artikel 8 TaxonomieVO für die Abgabe der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung relevant. Oftmals zeigen sich Unklarheiten erst bei der praktischen Umsetzung. Die EU-Kommission hat daher am 20. Dezember 2021 erste FAQ speziell zur Berichterstattung nach Artikel 8 TaxonomieVO veröffentlicht. Die FAQ geben die Sichtweisen der Kommissionsdienststellen wieder. Sie binden weder die EU-Kommission noch die berichtspflichtigen Unternehmen.

22 FAQ und eine Anlage

In den Fragen 12 bis 15 sowie 20 und 21 werden die spezielle Fragen zur Berichterstattung von Kreditinstituten behandelt. Insbesondere geht es hierbei um die Beurteilung der Taxonomiefähigkeit und der Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Anlage enthält eine Auflistung relevanter Rechtsakte.

Deutliche Unterscheidung zwischen Pflicht und freiwilligen Angaben gefordert

In den FAQ (z. B. in Frage 12) wird klargestellt, dass freiwillige Angaben nicht zur Unklarheit bei Pflichtangaben führen dürfen. Die verwendeten Grundlagen und Methoden für die die freiwilligen Angaben sowie Abweichungen sind klar darzustellen. Freiwillige Angaben dürfen nicht prominenter als Pflichtangaben dargestellt werden.

Nutzung der Teamplates wird empfohlen - Kategorien im Template für Kreditinstitute werden erläutert

Die Nutzung der Templates, z. B. Anhang 6 bei Kreditinstituten, wird auch für den Übergangszeitraum empfohlen. Die EU-Kommission begründet diese Empfehlung mit der Herstellung der Vergleichbarkeit der Berichterstattung zwischen Unternehmen. Zudem werden in Frage 20 die im Anhang 6 verwendeten Begriffe erläutert.

KMU Kredite bleiben außen vor

In den FAQ wird zudem klargestellt, dass taxonomiefähige Kredite (Green Loans) an nicht-berichtspflichtige Unternehmen nicht als taxonomiefähig eingestuft werden dürfen. Lediglich grüne Schuldverschreibungen (Green Bonds) dürfen bei der Beurteilung der Taxonomiefähigkeit berücksichtigt werden.

Erweiterung der FAQs ist vorgesehen

Die vorliegenden FAQs sind nicht abschließend. Die EU-Kommission beabsichtigt die Veröffentlichung weiterer FAQ.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Dr. Benjamin Wilhelm

Abteilungsleiter Sustainability Services - Engagement