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EU Aufsichtsbehörden aktualisieren Zeitplan zu Nachhaltigkeitsanforderungen

  • 31.03.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) veröffentlichten eine neue gemeinsame Erklärung zur künftigen Anwendung der Sustainable Finance Regulation (SFDR).

In ihrer jüngsten Erklärung zur Anwendung der SFDR haben die europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), Versicherungen und Altersvorsorge (EIOPA) sowie für Wertpapiere und Marktaufsicht (ESMA) gemeinsam ihre Erwartungen zur Bemessung von Produktangaben zu den Artikeln 5 und 6 der Taxonomie-Verordnung, die Nutzung von Schätzwerten sowie die zeitliche Planung konkretisiert. Die Ziele liegen dabei im Anlegerschutz, der Förderung einer wirksamen nationalen Aufsicht über die SFDR sowie in der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen in Europa. Durch diese neue Erklärung der Aufsicht wird die bestehende aus dem Frühjahr 2021 ersetzt.

Die überwiegende Anzahl an Regelungen zu Nachhaltigkeitsangaben der SFDR sind ab dem 10.03.2021 zu berücksichtigen. Jedoch wird die Anwendung der technischen Regulierungsstandards (RTS) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Marktteilnehmern und nationalen Behörden wird seitens der ESA empfohlen, den derzeitigen Zeitraum von 10.03.2021 bis 01.01.2023 für die Anwendung der SFDR-Maßnahmen und Taxonomie-Verordnung sowie für die Vorbereitung der zukünftigen Delegierten Verordnung inklusive der RTS zu verwenden.

Die Erwartung der Aufsicht zu den offenzulegenden Informationen gemäß der Artikel 5 und 6 der Taxonomie-Verordnung umfasst dabei vor allem: (1) Marktteilnehmer haben den Prozentsatz anzugeben, mit welchem die einem Finanzprodukt zugrunde liegende Abstimmungen in der Taxonomie der Anlage stattfand. (2) Schätzwerte sind grundsätzlich nicht zu verwenden für den Fall, dass die Verfügbarkeit von Informationen aus den Offenlegungsprozessen von Beteiligungsunternehmen eingeschränkt ist. Sollten jedoch ähnliche unmittelbare vom Beteiligungsunternehmen oder von Drittanbietern stammende Informationen bestehen, so können diese mittels der Taxonomie-Angleichung verwendet werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Dr. Benjamin Wilhelm

Abteilungsleiter Sustainability Services - Engagement

Kathrin Bücker Profil bild
WP

Kathrin Bücker

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam WpHG und Geldwäsche