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EU-Aktionsplan zur Verhinderung von Geldwäsche

  • 23.06.2020
  • von Matthias Seckinger
  • Grundsatzblog

Mitteilung der EU-Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Europäische Kommission hat Anfang Mai 2020 ein umfassendes Konzept zur Verstärkung des Kampfes Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Bestehende Divergenzen und Schwächen in der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung innerhalb der EU sollen beseitigt sowie Vorgaben harmonisiert und Regelungen klarer gefasst werden.

Im Kern soll eine unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung geschaffen werden, die die bestehenden Geldwäscherichtlinie teilweise ersetzt. Zudem beabsichtigt die Kommission eine zentrale Europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde einzurichten. Ein Paket mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen.

Der Aktionsplan beruht auf sechs Säulen die dazu beitragen sollen, dass die EU-Vorschriften stärker harmonisiert und wirksamer werden. Die Vorschriften sollen besser überwacht und die Koordinierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.

Die Säulen beziehen sich auf

  1. Die wirksame Anwendung der EU-Vorschriften
  2. Ein einheitliches EU-Regelwerk
  3. Eine Aufsicht auf EU-Ebene
  4. Ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten
  5. Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf EU-Ebene
  6. Die globale Rolle der EU in Bezug auf internationale Standards

Der Aktionsplan wird bis zum 29. Juli 2020 öffentlich konsultiert.

Darüber hinaus hat die Kommission eine transparentere verfeinerte Methodik veröffentlicht, um Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko zu ermitteln und von denen eine Bedrohung für das EU-Finanzsystem ausgeht. Zusätzlich wurde eine Liste mit Drittländern verabschiedet, deren System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweist.

Die am 9. Juni 2020 erfolgte Unterrichtung des Bundesrats enthält eine umfassende Erläuterung zum EU-Aktionsplan sowie einen Umsetzungsfahrplan.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Andreas Meyer

Prüfung und Betreuung Banken
Teamleiter Spezialistenteam Geldwäsche- und Betrugsprävention