Newsroom

ESMA veröffentlicht Empfehlungen zu KPIs im Kontext der EU Taxonomie

  • 05.03.2021
  • von Felix Rossmann
  • Grundsatzblog

Im Abschlussbericht der ESMA soll an der Schnittstelle zwischen der Richtlinie für nichtfinanzielle Berichterstattung (2014/95/EU) und Taxonomierichtlinie (2020/852/EU) ausgehandelt werden, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung fallen, als ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomierichtlinie gelten und anhand welcher KPIs diese offenzulegen sind.

Am 01.03.2021 hat die ESMA ihren "Final Report: Advice on Article 8 of the Taxonomy Regulation" veröffentlicht. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde kommt damit einem Gesuch der Europäischen Kommission (EU Kommission) nach, die verschiedene Aufsichtsbehörden damit betraut hatte, Ratschläge zu Schlüsselindikatoren (KPIs) und zur Methodik für die Offenlegung zu entwickeln. Im Zuge dessen entwarf die ESMA Ratschläge an die Kommission, die für nicht-finanzielle Unternehmen und Asset Manager Anwendung finden sollen. Spezifischer soll an der Schnittstelle zwischen der Richtlinie für nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und Taxonomierichtlinie ausgehandelt werden, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der NFDR fallen, als ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomierichtlinie gelten.

Regulatorischer Hintergrund
Ein Hauptziel des Aktionsplans der EU Kommission zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum ist die Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen. Um dieses Ziel zu erreichen, forderte die Kommission die Einrichtung eines EU-Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten (EU-Taxonomie). Um den Handlungsrahmen harmonisieren zu können, müssen Inhalte dieser Taxonomie auf bestehende Regulierungen abgestimmt werden.

Spezifischer Hintergrund für die Empfehlungen der ESMA ist Artikel 8 der Taxonomierichtlinie. Dieser verpflichtet Unternehmen, Angaben darüber zu machen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, die gemäß der Taxonomierichtlinie als ökologisch nachhaltig gelten. Zu diesem Zweck müssen nichtfinanzielle Unternehmen, die der NFRD unterliegen, gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Taxonomierichtlinie drei wesentliche Leistungsindikatoren offenlegen. Die Empfehlung der ESMA zu den KPIs, enthält die Definitionen für Umsatz, CapEx und OpEx, welche die Unternehmen für die Berechnung der drei Kennzahlen verwenden sollten.

Ratschläge an die Kommission
Generell ist die ESMA bestrebt, Klarheit über die verschiedenen Elemente der drei KPIs zu schaffen, die die nichtfinanziellen Unternehmen gemäß Artikel 8(2) der Taxonomierichtlinie offenlegen müssen. Dementsprechend umfassen die Empfehlungen insbesondere Details zu den KPI´s Turnover, CapEx, OpEx sowie detaillierte Begleitinformationen zu den Indikatoren.

Für die Anzeiger empfiehlt die ESMA in Bezug auf den Umsatz KPI, die Verpflichtung der nichtfinanziellen Unternehmen, bei der Berechnung ihres Umsatzes die Definition des "Nettoumsatzes" in Artikel 2 Absatz 5 der Rechnungslegungsrichtlinie als Bezugspunkt zu verwenden. Zur Sicherstellung der Anwendbarkeit der Taxonomie wird die Empfehlung ausgesprochen, Umsätze miteinzubeziehen, die mindestens auf eines der Umweltziele einzahlen und dabei sowohl die technischen Screening-Kriterien erfüllen als auch keines der anderen Umweltziele signifikant beeinträchtigen und dabei minimale Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten.

In Bezug auf den CapEx KPI sollen Unternehmen verpflichtet werden, Investitionsausgaben zu berücksichtigen, wenn sich die angefallenen Kosten auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die die Anforderungen aus der Taxomomie erfüllen oder Teil eines Plans zur Erfüllung dieser Anforderungen sind. Für längerfristige Investition schlägt die ESMA bezüglich des Zeithorizonts vor, Investitionen zu berücksichtigen, die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von höchstens fünf Jahren angleichen, es sei denn, ein längerer Zeitraum kann von dem Unternehmen auf der Grundlage der Merkmale der betreffenden Investitionen gerechtfertigt werden.

In Referenz auf den OpEx KPI empfiehlt die ESMA folgende nicht aktivierten Kosten miteinzubeziehen: Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse, Wartung und Reparatur sowie alle anderen direkten Ausgaben die sich auf die tägliche Instandhaltung von Sachanlagen beziehen und die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte zu gewährleisten. Als OpEx gelten entstandene Kosten dann, wenn sie sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die von der Taxonomie abgedeckt werden.

Weiterführende Informationen
Begleitend sollten Unternehmen ihre Definitionen der drei KPIs und deren Berechnungsgrundlage nennen. Weiterhin empfiehlt die ESMA, die Unternehmen dazu zu verpflichten, ein Taxonomie-Assessment durchzuführen, um Transparenz für die richtige Zuordnung der Umsätze und Aufwendungen zu schaffen. Zur Harmonisierung enthält der Abschlussbericht ein Template zur Auflistung der offenzulegenden Informationen. Abschließend empfiehlt die ESMA zur Offenlegung von Asset Managern eine Ratio, welche Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Green Bonds des Asset Managers, zu seinem Gesamtportfolio ins Verhältnis setzt. Informationen über CapEx und OpEx sind nicht offenzulegen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Tobias Grollmann Profil bild
WP

Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance

Danijela Lemke Profil bild

Danijela Lemke

Compliance Beauftragte