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EFRAG veröffentlicht Entwicklungsstand der Nachhaltigkeitsberichtsstandards

  • 23.02.2022
  • von Marie Mencher
  • Grundsatzblog

In einer fast 300 Seiten langen Veröffentlichung vom 18. Januar 2022 präsentiert die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Stapel Arbeitspapiere (sogenanntes Batch 1). Die veröffentlichten Dokumente zeigen den aktuellen Entwicklungsstand der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. Im Jahr zuvor war die EFRAG von der EU-Kommission mit der Erarbeitung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung beauftragt worden.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - so lautet der Name der neuen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die zurzeit von einer entsprechenden Projektgruppe der EFRAG entwickelt werden. Der nun veröffentlichte erste Stapel an Arbeitspapieren bildet den aktuellen Stand der Entwicklungsarbeiten ab und stellt explizit noch keinen Standardentwurf dar. Die Dokumente geben erstmals transparent Aufschluss über den geplanten Aufbau und die Struktur der ESRS.

Das Kind beim Namen nennen
Aus dem begleitenden Anschreiben sind neben der Struktur auch die Bezeichnungen der Standards zu entnehmen. Neben fünf allgemeinen, übergreifenden Standards (ESRS), erhalten die themenbezogenen Standards zu Umwelt, soziales und Governance jeweils die entsprechende Endung E/S/G. Sektorspezifische Berichtsstandards erhalten das Kürzel SEC und Vorschriften zur Präsentation der Angaben werden mit einem P versehen.

Der aktuelle Arbeitsstand enthält Angaben zu fünf Standards und zwei konzeptionellen Leitlinien. Die vier übergreifende Standards behandeln Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2), Nachhaltigkeits-Governance und Organisation (ESRS 3), wesentliche Nachhaltigkeitsauswirkungen, - risiken und -chancen (ESRS 4) sowie Definitionen für Richtlinien, Ziele, Maßnahmenpläne und Ressourcen (ESRS 5). Der themenbezogene Standard behandelt den Klimawandel (ESRS E1). Und zwei der sechs konzeptionellen Leitlinien widmen sich der doppelten Wesentlichkeit (ESRG 1) sowie der Informationsqualität (ESRG 2).

Inhalte der ESRS
Die vier übergreifenden Standards befassen sich, wie der Name bereits vermuten lässt, vor allem mit Aspekten, die für alle Unternehmen unabhängig ihrer Branche von hoher Relevanz sein werden. Beschreibungen zur Resilienz und Anpassungen der Geschäftsstrategie bezogen auf Nachhaltigkeitsaspekte oder auch Erklärungen zur Festlegung der Wesentlichkeit werden hier aufgegriffen.

Angaben zu Klimawandel, Verschmutzung und Co. werden in den umweltbezogenen Themenstandards aufgegriffen. Soziale Standards werden sich sowohl mit Arbeitnehmerbelangen der eigenen Belegschaft als auch mit den Mitarbeitern der Wertschöpfungskette und dem Endkunden befassen. Im Themenfeld Governance werden Standards zu Risikomanagement, Produkten/Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen erwartet.

Aus den veröffentlichten Arbeitspapieren geht für jeden behandelten Standard zum einen hervor, welches Ziel dieser verfolgt und zum anderen, welche Daten und Informationen von berichtenden Unternehmen womöglich offenzulegen sind.

Weitere Veröffentlichungen in den kommenden Wochen
Gemäß EFRAG werden zwei weitere Batches zu den übrigen Standards und Leitlinien in den kommenden Wochen veröffentlicht. Bis Oktober soll ein erstes Set fertiger Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards vorgelegt werden. Am 01.01.2023 soll dann der erste Berichtserstattungszeitraum für die gemäß CSR-Richtlinie berichtspflichtigen Unternehmen starten.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Dr. Benjamin Wilhelm

Abteilungsleiter Sustainability Services - Engagement