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EFRAG eröffnet Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • 11.05.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Nach Veröffentlichung der 13 Nachhaltigkeitsstandards begann am 29. April die öffentliche Konsultation der Entwürfe der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards - ESRS). Die Frist endet aufgrund des Zeitplans der EU-Kommission bereits am 8. August.

Im Rahmen des Projekts zur Überarbeitung der Europäischen Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung und der damit einhergehenden Substitution durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ist die EFRAG mit der Entwicklung von Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt wurden. Zudem erhält die EU-Kommission von der EFRAG technische Beratung hinsichtlich der Annahme der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS). Seit Januar 2022 veröffentlicht die EFRAG PTF-ESRS Arbeitspapiere dieser Standards.

Adressierte Standardentwürfe

Bei den adressierten Standardentwürfen handelt es sich um die Cross-cutting Exposure Drafts (ESRS 1 und ESRS 2), Topical standards – Environment (ESRS E1 bis ESRS E5), Topical standards – Social (ESRS S1 bis ESRS S4) und Topical standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2). Teil des Konsultationspakets sind darüber hinaus einführende Cover Notes, inklusive Anhängen, sowie weitere Papiere.

Abgefragte Schlüsselaspekte

Die laufende öffentliche Konsultation ist so ausgerichtet, dass sie Feedback von den Befragten zu drei Schlüsselaspekten der EDs einholt. Erstens zur Relevanz (i) der vorgeschlagenen Architektur, (ii) Implementierung der CSRD-Prinzipien und (iii) Gesamtinhalt von jedem Entwurf. Zweitens zu möglichen Optionen für die Priorisierung bzw. stufenweise Einführung der ESRS. Und drittens zur Angemessenheit jeder Offenlegungspflicht, welche von jedem ED vorgeschrieben wird.

Drei korrespondierende Bereiche

Die öffentliche Konsultationsumfrage ist unterteilt in drei korrespondierende Bereiche, die unabhängig voneinander aufgerufen und beantwortet werden können. Dies sind der Gesamtinhalt der EDs, die ESRS Implementierungspriorisierung, stufenweise einführend und die Angemessenheit der Offenlegungspflichten.

Einführung einer Kapitelstruktur zur erleichterten Umfragenavigation

Zur Erleichterung der Umfragenavigation sind diese drei Bereiche in die eine Kapitelstruktur untergliedert (1A. Gesamtbedeutung der ESRS Exposure Draft – Architektur; 1B. Gesamtbedeutung der ESRS Exposure Draft – Implementierung der CSRD Richtlinien; 1C. Gesamtbedeutung der ESRS Exposure Draft – Expolsure Draft Inhalt; 2. ESRS Implementierungspriorisierung / stufenweise einführend; 3A. Angemessenheit der Offenlegungspflichten – Cross cutting standards; 3B. Angemessenheit der Offenlegungspflichten – Environmental standards; 3C. Angemessenheit der Offenlegungspflichten – Social standards; 3D. Angemessenheit der Offenlegungspflichten – Governance standards). Den Teilnehmern wird ausdrücklich empfohlen, die Bereiche 1 und 2 vollständig zu beantworten. Aufgrund des sehr umfassendes Charakters des dritten Abschnitts wird es den Teilnehmern selbst überlassen, selektiv auszuwählen zu welcher Offenlegungspflicht sie antworten und kommentieren möchten.

Teilnahme per Online-Fragebogen

Die Befragten sollten für die Beantwortung der Fragen der öffentlichen Konsultation die Onlineumfrage nutzen, damit die Antworten ausgewertet werden und in den zusammenfassenden Bericht einfließen können, um der EFRAG bei der Erreichung ihres ambitionierten Ziels zu unterstützen. Auf diese Art und Weise kann ein fairer und transparenter Prozess ermöglicht werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit allgemeine Kommentare, die in keinem Zusammenhang zu den im Fragebogen behandelt Aspekten stehen, zu adressieren. Hierfür kann eine schriftliche Stellungnahme über das Umfragetool hochgeladen werden.

Konsultationsfrist endet am 8. August

Der Konsultationsfrist läuft bis zum 8. August. 2022 und endet somit nach nur 100 Tagen. Üblich ist eine Konsultationsdauer von 120 Tagen, hier wurde von der im Due Process Procedures der EFRAG festgelegten Ausnahmeregelung gebraucht gemacht.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Dr. Benjamin Wilhelm

Abteilungsleiter Sustainability Services - Engagement