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EBA Kosten-Nutzen-Analyse im Meldewesen

  • 08.09.2020
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Aktuelle Informationen zum Befragungsbogen und zu weiteren Unterstützungsleistungen.

In unserem Beitrag von Anfang Juli hatten wir bereits über die Ziele und Inhalte der EBA Kosten-Nutzen-Analyse im aufsichtlichen Meldewesen informiert. Mittlerweile haben sich dazu einige aktuelle Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Finanzverbunds ergeben, auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen möchten.

Die Bafin gab am 18. August 2020 auf ihrer Homepage bekannt, dass der Fragebogen der EBA zur Bewertung von Kosten und Nutzen bankaufsichtlicher Meldepflichten nunmehr online veröffentlicht wurde. Somit können alle interessierten Institute seit diesem Termin teilnehmen.

Für interessierte Kreditgenossenschaften hatte der BVR in seinem Rundschreiben S2008173 vom 13. August die wesentlichen Rahmendaten zur Umfrage zusammengefasst. Zusätzlich sind in diesem Rundschreiben auch weitere Hinweise auf kommende verbundweite Unterstützungsleistungen sowie eine Liste von Ansprechpartnern enthalten.

Eine Taskforce der BVR AG Meldewesen erarbeitet zudem eine Ausfüllhilfe mit fachlichen Interpretationen zu den einzelnen Feldern des Fragebogens, die anschließend über das BVR Extranet allen Kreditgenossenschaften zur Verfügung gestellt wird. Damit soll möglichst vielen Instituten eine Teilnahme an der Umfrage erleichtert werden.

Da die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse eine große Bedeutung und direkte Auswirkungen auf die Gestaltung eines künftigen proportionalen Meldewesens haben, können die Kreditgenossenschaften auch überproportional davon profitieren. Eine hohe Teilnahmequote aus der Finanzgruppe an dieser Umfrage wäre somit überaus wünschenswert. Dies ist noch möglich bis zum 1. Oktober (qualitative Frage) bzw. 31. Oktober (quantitative Fragen).

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen