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Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.

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EBA Konsultationspapier zum IST-Entwurf zur Offenlegung von ESG-Risiken

Die europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 1. März 2021 ein Konsultationspapier veröffentlicht welches die Umsetzung von Art. 449a CRR betrifft. Im Sinne von Art. 434a CRR hat die EBA die technischen Standards (ITS) zur Offenlegung der Risiken von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbelange (ESG) festgelegt, wonach große und börsennotierte Finanzinstitute innerhalb der europäischen Union ab Juni 2022 zur Offenlegung verpflichtet sind.

Maßnahmen zur Reduzierung der ESG-Risiken sollen ebenfalls veröffentlicht werden. Die technischen Standards sollen Stakeholder, wie z.B. Aktionäre und Behörden, dabei helfen die ESG-Risiken der Banken zu erkennen, um diesen besser entgegenwirken zu können.

Das Diskussionspapier enthält Key Performance Indicators (KPIs) wie z.B. eine Green Asset Ratio (GAR), mit der die Banken den Anteil ihrer nachhaltigen finanzierten Aktivitäten messen sollen. Die nachhaltige Vermögensquote ist ab dem Jahr 2022 in den Jahresberichten der Finanzinstitute zu veröffentlichen. Die GAR zeigt das Verhältnis "ökologisch nachhaltige" Aktiva zu den gesamten Aktiva der Bank. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, die gemäß der EU-Taxonomie zu dem Ziel beiträgt, die Folgen des Klimawandels zu mildern bzw. zur Anpassung der wirtschaftlichen Aktivitäten an den Klimawandel beizutragen. Ab Januar 2023 sind die weiteren Umweltziele i.S.v. Art. 9 der Offenlegungsverordnung (EU) 2020/852 zu berücksichtigen. Zudem sollen die Investitionen im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal und jenen des Pariser Abkommens stehen.

Die EBA erwartet während der Übergangsfristen quantitative Informationen zu Klimarisiken, die auch erstmals als Schätzungen und Näherungswerten abgeben werden können. Von Instituten zu berücksichtigen sind zum einen transitorische Risiken, das sind Branchen, die besonders zum Klimawandel beitragen; und zum anderen physischen Risiken. Hier sollen für die Institute insbesondere geografische und Branchen Kriterien Berücksichtigung finden. Des Weiteren liefert der ITS-Entwurf qualitative Informationen zur Integration von ESG-Aspekten in die Governance, das Risikomanagement sowie das Geschäftsmodell der Banken.

Die Konsultation läuft bis zum 1. Juni 2021. Eine öffentliche Anhörung ist für den 26. März 2021 (10:00 CET) geplant.

Der Genossenschaftsverband hat ein ESG Tool entwickelt, das der Übersetzung der Nachhaltigkeitsrisiken in die bekannten Risikoarten zum Zweck einer ESG-Risikoinventur dient. Das Tool bietet für Ihr Kreditinstitut die Möglichkeit, kenntlich zu machen, inwieweit Ihr Kundenkreditportfolio in taxonomierelevante Branchen investiert. Zielgruppe sind vor allem kleine und mittelständische Kreditinstitute. Wenn Sie zu diesem Themenkreis auf unsere Expertise zurückgreifen möchten, freuen wir uns, Sie hierbei unterstützen zu dürfen.

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Tobias Grollmann
Spezialistenteams Banken
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Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance
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