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Die EBA präzisiert nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Entwurf

  • 27.01.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Die europäische Bankbehörde (EBA) hat am 24.01.2022 den Entwurf der technischen Durchführungsstandards (IST) für Säule 3 der Eigenkapitalverordnung (CRR) zu Umweltschutz, Sozialstandards und guter Unternehmensführung (ESG) veröffentlicht.

Ein Bestandteil des Standards ist die Kennziffer Green Asset Ratio (GAR) - Die GAR zeigt den Anteil der Vermögenswerte der Banken auf, die gemäß der EU-Taxonomieverordnung ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten), einschließlich Aktivitäten, die mit den Zielen des europäischen Green Deal und des Pariser Abkommens übereinstimmen. Vereinfacht - die Kennziffer GAR wird ermittelt, indem auf der Aktivseite der Bank ausgewiesenen "grünen" Risikopositionen, wie etwa klimafreundliche Kredite, ins Verhältnis zu allen Aktiva der Bank eingesetzt werden. Je höher die ermittelte GAR, desto nachhaltiger (grüner) erscheint das Kreditinstitut.

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen bzw. Emittenten, die der CSR-Berichtspflicht unterliegen, haben seit Januar 2022 gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung mit der Offenlegung der verpflichtenden Informationen für das vorangegangene Berichtsjahr 2021 begonnen. Da die Finanzinstitute für die Ermittlung ihrer eigenen GAR auf Datenzulieferung ihrer Kunden, z.B. CSR-berichtspflichtige realwirtschaftliche Unternehmen angewiesen sind, sind seitens der EBA Übergangsfristen vorgesehen. Somit sind CSR-berichtspflichtige Kreditinstitute zur Abgabe der GAR ab dem Jahr 2024 (für den 2023 beginnende Geschäftsjahre) verpflichtet.

Eine neue Kennziffer - derzeit nicht kleine bzw. nicht komplexe Institute adressiert - ist die "Banking Book Taxonomy Alignment Ratio" (BTAR). Der Leistungsindikator BTAR umfasst alle nicht der CSR-Berichtspflicht unterliegenden Unternehmen. Die Aufsicht empfiehlt Informationen über ihre klimafreundlichen Aktivitäten kundenindividuell zu erheben. Falls eine Datenerhebung auf diese Weise nicht möglich ist, hat die EBA zur Ermittlung der Kennziffer BTAR Proportionalitätsmaßnahmen integriert, die Offenlegung in Form von Schätzungen und Näherungswerten seitens der Kreditinstitute ermöglichen. Sollten die Kreditinstitute keine der genannten Datenerhebungsansätze nutzen, ist eine Erklärung für die nicht erfolgten Ermittlungen abzugeben. Die betreffenden Banken sollen ab Juni 2024 (für in 2023 beginnenden Geschäftsjahre) zur Abgabe der BTAR verpflichtet werden.

Des Weiteren sollen betreffende Kreditinstitute ab Juni 2024 zur Abgabe ihrer Scope-3-Emissionen mandatiert werden. Die Banken werden in der Übergangszeit aufgefordert, Informationen zu den CO2-Emissionen ihrer Kunden zu sammeln bzw. entsprechende Methoden zur bankeigenen Scope-3-Ermittlung zu erarbeiten.

Die AWADO-Gruppe unterstützt Sie bei der Ermittlung der Leistungsindikatoren GAR und BART, sowie bei der Ermittlung der CO2-Emissionen der Banken und deren Firmenkunden. Des Weiteren stellen wir bankindividuelle Auswertungen anhand unseres ESG Tool zur Unterstützung der Risikoinventur bereit. Hier werden speziell Kreditgeschäfte, Immobilienwerte und Eigengeschäft berücksichtigt.

Wenn Sie zu den Themenkreisen auf unsere Expertise zurückgreifen möchten, freuen wir uns, Sie hierbei unterstützen zu dürfen.

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance