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Covid-19 Pandemie: Meldung und Offenlegung

  • 15.06.2020
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Ab dem Stichtag 30. Juni 2020 sind voraussichtlich für 18 Monate 11 neue Meldebögen zu bearbeiten sowie zusätzliche Offenlegungspflichten zu erfüllen. Beides mit dem Zweck, der Aufsicht Daten für die wirtschaftliche Entwicklung zu liefern, um Beinträchtigungen der Covid-19-Pandemie zu analysieren. Die deutsche Aufsicht hat auf der Basis von Proportionalitätsannahmen die Möglichkeit, den Melde- und Offenlegungsumfang deutlich zu verringern.

Die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung wirtschaftlich nachteiliger Folgen der Covid-19-Pandemie haben nach Ansicht der Aufsicht dazu geführt, dass die Informationsinstrumente für eineinhalb Jahre erweitert werden müssen. Entsprechend wurden 11 neue Meldetabellen (F-Bögen) sowie drei neue Offenlegungstabellen eingeführt. Die erste Meldung ebenso wie die erste Offenlegung mit den neuen Tabellen soll sich auf den Stichtag 30. Juni 2020 beziehen.

Die Tabelle 90.1 ist eine Abfrage zu Daten bzgl. Moratorien (Anzahl, Bruttobuchwerte, Aufgliederungen nach Branchen und Zeiträume etc.), 90.2 in ähnlicher Struktur bzgl. Forbearance-Maßnahmen, 90.3 bzgl. Förderkrediten. Die Bögen 91 habeneinen ähnlichen Spaltenaufbau wie die Finrep-Bögen 18/19 (inklusive Zugängen zum Notleidenstatus, zusätzlich noch eine Spalte für den wirtschaftlichen Verlust). Die Zeilen beinhalten jedoch nur eine geringe Ausdiffernezierung. 91.1 verlangt Angaben zu den Moratorien, ähnlich 91.2 zu Forbearance-Maßnahmen, 91.3 zu abgelaufenen Moratorien, 91.4 zu abgelaufenen Forbearance-Maßnahmen, 91.5 zu Förderkrediten. 92.1 soll Informationen zu Moratorien, Forbearance und Förderkrediten aufgegliedert nach NACE-Branchen enthalten. In 93.1 sollen bestimmte Erträge zu Covid-betroffenen Krediten gemeldet werden, in 93.2 detaillierte Angaben (u.a. Planangaben, RWA, Kreditrisikominderung) zu Förderkrediten.

Das Offenlegungstemplate 1 entspricht in etwa dem Meldebogen 91.1 (Darstellung von Krediten unter Moratorien), also in den Spalten die Bruttobuchwerte, weiter aufgegliedert nach notleidend, nicht-notleidend, forborne, Unwahrscheinlichkeit der Zahlung, genauso auch aufgegliedert die Wertberichtigungen, ferner noch eine Buchwertspalte für die Zugänge in den Notleidendstatus. In den Zeilen wird nach den beiden Branchen Haushalte und nicht-finanzielle Vermögenswerte sowie nach Immobilienbesicherung und kleine/mittlere Unternehmen aufgegliedert.

Offenlegungstemplate 2 entspricht hingegen mehr dem Meldebogen 90.1: Aufgliederung der Moratorien (Anzahl und Bruttobuchwert) in den Spalten nach gesetzlich, abgelaufen sowie bestimmte Zeitbänder, in den Zeilen erfolgt die Darstellung, wie vielen das Moratorium angeboten sowie wie vielen und in welchen Volumen es gewährt worden ist. Weiterhin finden wir auch hier die Aufgliederung wie im ersten Offenlegungstemplate nach den beiden Branchen, der Unternehmensgröße sowie der Immobilienbesicherung. Das dritte Template hat ebenfalls diese Unteraufgliederungen, betrifft jedoch Förderkredite und fragt nach Bruttobuchwert, Besicherung sowie Zugängen zum Notleidend-Status.

Es besteht die Möglichkeit für die nationale Aufsicht, den Umfang proportional zu verringen. So können die Tabellen 90.02, 90.03, 91.02, 91.03, 91.04, 92.01, 93.01 und 93.02 erlassen werden, ebenso die Offenlegung. Für die Umsetzung wesentlich wird sein, welche Anforderung hieraus unserem Genossenschaftsbanken von der BaFin gestellt werden und welche Hilfeleistung die Fiducia & GAD IT AG beisteuern kann.

Sprechen Sie hierzu gerne an: