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Bundesbank wird Daten zu Wohnimmobilienfinanzierung anfordern

  • 26.07.2021
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 des Finanzstabilitätsgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung eine Allgemeinverfügung zu erlassen, durch die Daten über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland angefordert werden.

Am 21. Juli 2021 wurde im Bundesanzeiger mit der Bundesbank-Mitteilung Nr. 8003/2021 auf die Einleitung des Anhörungsverfahrens zu einer Allgemeinverfügung zur Anforderung von Daten über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland von finanziellen Kapitalgesellschaften hingewiesen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes besteht die Gelegenheit, sich bis zum 25. August 2021 (Eingang bei der Deutschen Bundesbank) zu der geplanten Maßnahme zu äußern.

Der Entwurf der Allgemeinverfügung ist unter der Überschrift „Anhörungsverfahren zur Allgemeinverfügung“ auf unserer Internetseite zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen abrufbar. Zu dieser Internetseite gelangt man unter dem nachfolgenden Link: https://www.bundesbank.de/wohnimmobilienfinanzierungen. Unter der Überschrift „Ausweisvorschriften“ befinden sich dort zudem der aktuelle Entwurf der Richtlinien sowie ein Dokument mit Antworten auf inhaltliche und technische Fragen zu den Ausweisvorschriften, die sich aus dem bisherigen Diskussionsprozess ergeben haben.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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WP/StB

Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
Bereichsleiter Großbanken Nord-West & Prüfungsassistenzen