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Neufassung in der Bilanzstatistik

  • 27.08.2020
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33), welche grundlegend für die BiSta-Meldungen ist, wird überarbeitet.

Die Neufassung der EZB-Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute macht eine Anpassung der Meldeanforderungen zu den bankstatistischen Erhebungen der Bundesbank erforderlich. Zu dem Entwurf der Änderungsverordnung führte die EZB im ersten Quartal 2020 eine öffentliche Konsultation durch.

Der ursprüngliche Zeitplan der EZB (Europäische Zentralbank) sah die Verabschiedung der Änderungsverordnung im Frühjahr 2020 vor. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise zeichnet sich nun eine Verschiebung dieses Termins bis zum Herbst 2020 ab. Im Nachgang zur Verabschiedung der EZB-Verordnung wird die Bundesbank eine ergänzende Anordnung erlassen, welche die Anforderungen aus der Verordnung konkretisiert (einschließlich der relevanten Bundesbank-Meldeschemata).

Derzeit geht die Bundesbank davon aus, dass sich auch der Zeitpunkt, zu dem erstmals Meldungen nach den überarbeiteten Meldeschemata einzureichen sein werden, um mehrere Monate, vermutlich bis Anfang 2022, verschieben wird (ursprünglich sahen die Pläne der EZRB den Berichtsmonat April 2021 als ersten Meldetermin vor).

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen