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Zwei neue Berichte der Platform on Sustainable Finance

  • 04.11.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Der Bericht über die Daten und Verwendbarkeit der EU-Taxonomie (report on data and usability) vermittelt einen ausführlichen Eindruck über die erste Umsetzungsphase der TaxonomieVO durch die Wirtschaftsbeteiligten und Finanzmärkte. Inhaltlich enthält der Bericht spezifische Empfehlungen für gezielte Anpassungen, zur Steigerung der Nutzbarkeit der Taxonomie und zur Verbesserung der Kohärenz mit dem Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Anleitung für Marktteilnehmer oder eine rechtliche Auslegung der Vorschriften. Er soll der EU-Kommission und den EU-Aufsichtsbehörden Anregungen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie und Offenlegungsanforderungen liefern und zudem als Orientierungshilfe für Fragen im Zusammenhang mit der Implementierung der TaxonomieVO dienen.

Der Bericht über die Mindestschutzmaßnahmen (report on minimum safeguards) befasst sich mit Einhaltung des Mindestschutzes. Hierin werden die Bedingungen des Artikels 18 der TaxonomieVO dargestellt. Mit Hilfe des Berichts sollen Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und Investoren Handlungsempfehlungen ableiten können, um die Einhaltung der Verpflichtung zur Einführung von Mindestschutzmaßnahmen im Einklang mit der TaxonomieVO beurteilen zu können. Die Wahrung des Mindestschutzes bei der Ausführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist eine bedeutsame Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen diese wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig im Sinne von Artikel 3 der TaxonomieVO einstufen kann.

Verbindung der Vorschriften und darüber hinaus

Bei der Untersuchung der Verbindungen zwischen den Rechtsvorschriften konzentriert sich der Bericht auf die bestehende Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzen (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) und die kommende Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD). Hierbei handelt es sich um die relevantesten EU-Verordnungen im Zusammenhang mit diesem Gutachten. Auch EU-Initiativen zu Besteuerung, Korruption und zum fairen Wettbewerb werden in diesem Zusammenhang berücksichtigt.

Vier Kernthemen für die Einhaltung von Mindestgarantien

Durch die Analyse der in Artikel 18 der TaxonomieVO genannten Standards (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen - MNE), die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), die acht IAO-Übereinkommen über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die internationale Charta der Menschenrechte, werden in dem Bericht vier Kernthemen benannt, für die die Einhaltung von Mindestgarantien festgelegt werden sollte. Diese Kernthemen sind die Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, Bestechung und Korruption, Besteuerung sowie fairer Wettbewerb. Die Ratschläge zu diesen vier Themen stehen im Einklang mit den in Artikel 18 genannten Standards sowie mit der kommenden EU-Verordnung, die auf denselben Standards aufbaut.

Lösung im Fall von Unsicherheiten bei der Umsetzung der CSDDD und CSRD

Da die Regulierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) noch nicht vollständig abgeschlossen ist, besteht noch eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich ihrer Umsetzung. In dieser Situation besteht die Lösung, die in diesem Bericht entwickelt wurde, darin, a) die Anforderungen für die Einhaltung der MS auf den internationalen Standards aufzubauen, auf die in Artikel 18 verwiesen wird - insbesondere auf den sechs Schritten der UNGP/OECD-Leitlinien, b) auf aufkommende Vorschriften und Offenlegungspflichten hinweisen, die auf diesen Standards aufbauen, c) unabhängige Informationsquellen zu bestimmten Aspekten ihrer Umsetzung für externe Leistungsprüfungen und d) anhand von Beispielen die mögliche Nichteinhaltung von Mindestgarantien zu veranschaulichen. Sobald die CSDDD und die CSRD fertiggestellt sind und einige Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und mit Gerichtsurteilen gesammelt wurden, sollte dieser Ratschlag auf der Grundlage der endgültigen Fassung der Rechtsvorschriften und ihrer Umsetzung im Hinblick auf die Anforderungen der Artikel 18-Dokumente überarbeitet werden.

Empfehlungen des Berichts

Im Bericht wird empfohlen, die folgenden vier Aspekte in Erwägung zu ziehen. (1) Unzureichende oder nicht vorhandene Sorgfaltspflichten der Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechte, Bestechung, Steuern und fairer Wettbewerb als Zeichen der Nichteinhaltung der Mindestgarantien. (2) Endgültige Haftung von Unternehmen bei Verstößen gegen eines dieser Themen als Zeichen der Nichteinhaltung der Mindestgarantien. (3) Das Fehlen einer Zusammenarbeit mit einer nationalen Kontaktstelle (NKS) und die Bewertung der Nichteinhaltung der OECD-Leitlinien durch eine OECD-NKS als Zeichen der Nichteinhaltung. (4) Die Nichtbeantwortung von Vorwürfen durch das Business and Human Rights Resource Centre als Zeichen der Nichteinhaltung. Außerdem enthält der Bericht Ratschläge zur Projektfinanzierung, zur Finanzierung von KMU und zu grünen Anleihen. Abschließend werden einige Vorschläge gegeben, wie die Einhaltung der Mindestgarantien durch unterstaatliche Stellen zu bewerten ist.

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Quellen:

https://finance.ec.europa.eu/system/files/2022-10/221011-sustainable-finance-platform-finance-report-minimum-safeguards_en.pdf

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance