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Basler Ausschuss konkretisiert den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

  • 27.12.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Der Basler Ausschuss hat häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Umgang mit Klimarisiken im Zusammenhang mit den Basler Standards zusammengestellt. So will der Ausschuss damit die bestehenden Standards nicht verändern, sondern deren Interpretation leichter gestalten. Mehrfach wird jedoch auf derzeit noch bestehende eingeschränkt zur Verfügung stehende Daten (und teils Methoden) hingewiesen. Ein Teil wird im Folgenden nun kurz vorgestellt.

Da ein Einfluss von Klimarisiken auch auf das Kreditrisiko möglich ist, gilt es für Banken diese Risiken sorgfältig zu beachten und dabei mit in die eigene Bewertung der Kreditrisiken bzw. in die Prüfung externer Ratings miteinzubeziehen (FAQ 1). Auch sind im Bondmarkt bspw. beeinträchtigte Pfandbriefe bzw. deren Emittenten im Hinblick auf Klimarisiken adäquat zu bewerten (FAQ 2). Im Zuge der Bewertung und Zuordnung zur Einstufung zum Investment-Grade haben Institute wesentliche Klimarisiken bei ihrer Einschätzung der Bonität der jeweiligen Unternehmen zu beachten und dieses möglichst früh im Kreditprozess zu berücksichtigen (FAQ 4). Eine vergleichbare Beachtung gilt es bei Projektfinanzierungen zu garantieren (FAQ 5). Aber auch die Aufsichtsbehörden sind aufgefordert Klimarisiken bei der Überprüfung von Risikogewichten zu beachten (FAQ 6).

Besonders im Immobilienbereich schlagen sich Klimarisiken nieder: Z. B. Extremwetterschäden oder eingeführte Klimastandards sind von Banken in der Bestimmung von Marktwerten von Immobilien einzubeziehen (FAQ 7). In Bezug auf Vergabe von Ratings spielen Klimarisiken eine nun ebenfalls bedeutende Rolle: So sollen zum einen die Effekte aus Klimarisiken auf die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers sowie das Institut selbst berücksichtigt werden, jedoch zum anderen gilt es einen wirksamen anhaltenden Erhebungsprozess für Klimadaten zu installieren, um die Risiken durchgängig zu überwachen (FAQ 9).

Der Ausschuss sieht aber auch, dass diese Daten zu Klimarisiken derzeit möglicherweise (noch) nicht verfügbar sind und so maßvoll auf Wissen von Experten duch die Banken zurückzugreifen ist (FAQ 9). Im Rahmen von Ratingkriterien und -vergabe sind Banken angehalten zu bewerten, einwieweit Klimarisiken einen Einfluss auf die Kreditnehmer haben sowie die dafür nötigen Daten innerhalb der Zuweisung zu einem Rating zu integrieren (FAQ 10). Als Beispiel nennt der Ausschuss den Fall vorhandener granularer Informationen über die Standorte der Kreditnehmer, welche für die Bestimmung des physischen Klimarisikos nützlich sind (FAQ 10). Ebenso im Rahmen des IRB-Ansatz haben die davon betroffene Banken speziell Klimarisiken einzukalkulieren, welche möglicherweise innerhalb des Bewertungszeitraums wesentliche Effekte auf die Kredite der Bank haben (FAQ 11).

Der Ausschuss sieht in der Schätzung von PD, LGD und EADs mehrere Probleme im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Klimarisiken (insb. durch fehlende Daten, mangelhafte Datenqualität sowie sonstige Ungenauigkeiten) und fordert die Nutzung einer konservativ ermittelten Marge (FAQ 12). Für den Fall, dass bei den Banken intern eine Zuorndung der Bewertungsstufen zu Skalen oder Skalen externer Bewertungseinheiten erfolgt, sind die Banken angehalten zu überprüfen, inwiefern die externe Skalen erhebliche Klimarisiken aufzeigen (FAQ 13). Das genaue Vorgehen erläutert FAQ 13. Weitere Einzelheiten zeigen die FAQ 14 bis 16.

Im Zusammenhang mit Stresstests und ihrer Durchführung fordert der Ausschuss schließlich, dass wesentliche Klimarisiken als Treiber in die Betrachtung einbezogen werden, damit eine Bewertung denkbarer Effekte auf das Marktrisiko von Positionen erkennbar wird (FAQ 17). Auch sind Banken angehalten erhebliche Klimarisiken bei Stresstests ihrer Liquidität insofern einzubeziehen, damit eine Bewertung der Einflüsse auf die Entwicklung der Liquidity Covered Ratio (LCR) erfolgen kann (FAQ 18). Da selbst bei Aspekten rund um erstklassige liquide Aktiva (HQLA) die Klimarisiken eine Rolle zu spielen haben (FAQ 19), wird deutlich wie tiefgreifend die gesamte klimabezogene Thematik die Banken tangiert.

Die gesammelten FAQs sind unter Frequently asked questions on climate-related financial risks (bis.org) nachzulesen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Tobias Grollmann Profil bild
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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance