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Bankenabgabe: Einreichung der Meldeunterlagen bis zum 31. Januar 2022

  • 19.11.2021
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Der europäische Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) wird bereits seit einigen Jahren durch institutsindividuelle Beiträge dotiert, um innerhalb eines festgelegten Zeitraums sein endgültiges Zielvolumen zu erreichen.

Auch für das Jahr 2022 werden die europäischen Banken wieder individuelle oder pauschale Beiträge zum Abwicklungsfonds leisten – die sogenannte Bankenabgabe. Die Zuständigkeit für das Meldeverfahren obliegt zwar in letzter Instanz dem Single Resolution Board (SRB), allerdings wird für den aktuellen Erhebungszeitraum auch wieder die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde zuständig sein. Die Meldungseinreichung findet demzufolge wieder über die Kommunikationsplattform der BaFin, kurz MVP-Portal, statt. Den ausgefüllten Meldebogen reichen die beitragspflichtigen Banken dort bis spätestens zum 31. Januar 2022 (24:00 Uhr) ein.

Der aktuelle Meldebogen wurde nunmehr auf der Homepage der BaFin zum Herunterladen bereitgestellt, die Meldeanforderungen sind weitgehend identisch mit den Meldefeldern des letztjährigen Formulars. Seitens des BVR ist geplant, wie auch in den Vorjahren per Rundschreiben über die Meldung zur Bankenabgabe zu unterrichten. Auch die bekannte Ausfüllhilfe mit Angaben zur Datenherkunft, u.a. aus dem europäischen Meldewesen (COREP), wird bereitgestellt. Für Januar 2022 sind zudem zwei Termine für ein Online-Seminar zur Unterstützung der Kreditgenossenschaften bei der Meldungsabgabe vorgesehen, die bereits auf der Homepage der GenoAkademie zur Buchung freigeschaltet sind (Veranstaltungsnummer RW630001).

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen

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Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
Bereichsleiter Großbanken Nord-West & Prüfungsassistenzen