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Bankenabgabe 2021: Beitragsberechnung und Konsultation

  • 22.03.2021
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Im März stellte der SRB ein Berechnungstool für die Feststellung des individuellen Beitrags zur Bankenabgabe 2021 zur Verfügung und konsultierte zugleich die Rückmeldungen zur Beitragserhebung.

Der europäische Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) wird bereits seit einigen Jahren durch institutsindividuelle Beiträge dotiert, um innerhalb eines festgelegten Zeitraums sein endgültiges Zielvolumen zu erreichen. Auch für das Jahr 2021 haben die europäischen Banken wieder individuelle oder pauschale Beiträge zum Abwicklungsfonds zu leisten – die sogenannte Bankenabgabe.

Die Meldung zur Erhebung der Beiträge zur Bankenabgabe erfolgte bis zum 1. Februar 2021 über die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde. Wie in den vergangenen Jahren wird der SRB (Single Resolution Board) die Beitragsbescheide im Mai an die Institute versenden. Infolge eines EuG-Urteils stellte der SRB in diesem Jahr vor dem Versand seine Ergebnisse für die Faktoren zur Beitragserhebung zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang wurde den Beitragspflichtigen in der Zeit vom 5. bis zum 19. März 2021 die Möglichkeit zur Einsichtnahme, Konsultation und Beitragsberechnung angeboten. Das Verfahren fand Online statt und die Dokumente wurden größtenteils in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Mithilfe eines Excel-Tools konnte näherungsweise der institutsindividuelle Beitrag auf Basis der Meldedaten errechnet werden.

Über das Verfahren informierte der BVR in seinem Rundschreiben S2103045 vom 10. März 2021, dort wurde auch der Zugangscode für die Online-Konsultation bekanntgegeben. Des Weiteren enthält das Schreiben eine kurze Anleitung zur Versorgung und Handhabung des Berechnungstools. Obwohl im Rahmen der Konsultation nur die Beteiligung von Instituten vorgesehen ist, wird die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) dem SRB eine gesammelte Stellungnahme übermitteln.

Die Argumente und Forderungen der genossenschaftlichen Finanzgruppe zur Beitragserhebung sowie Festsetzung fließen ebenfalls in diese gemeinsame Stellungnahme ein. Es werden dabei insbesondere die Forderung nach einer einheitlichen Berücksichtigung des Institutssicherungssystems und die Kritik am Einbezug von Förderkrediten sowie an Verzerrungen bei der relativen Klasseneinteilung durch statistische Ausreißer vorgebracht.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

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Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
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