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Banken bekommen Zeit zur Wiederherstellung der Basel III-Puffer

  • 30.06.2020
  • von Steffen Söffner
  • Grundsatzblog

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS hat in seinen Sitzungen am 10. und 16. Juni 2020 bekräftigt, den überarbeiteten Zeitplan zur Umsetzung aller Basel-III-Standards (Basel IV) einhalten zu wollen. Ebenso führte er aus, dass die Aufsichtsbehörden den Banken individuelle Zeiträume zur Wiederherstellung ihrer, auf Grund der Corona-Krise angegriffenen, Kapital- und Liquiditätspuffer einräumen werden.

Am 27. März 2020 hatte der BCBS beschlossen, den Zeitplan der Implementierung des Basel III-Finalisierungspaketes (Basel IV) zu verlängern. Mit dieser Entscheidung wurde die Einführung um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Diese Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund der Corona-Krise und soll den Banken erlauben, operationelle Kapazitäten in der Corona-Krise freizusetzen. Nach Ausführungen der GHOS sei es wichtig, dass Banken und Aufseher ihre Ressourcen darauf fokussierten, der Realwirtschaft die kritischen Bankdienstleistungen bereitzustellen und das Finanzsystem zu stabilisieren.

Bisher hatte der Basler Ausschuss die Einführung des Basel III-Finalisierungspaketes (Basel IV) für den 1. Januar 2022 (Implementation Date) vorgesehen. Entsprechend hatte die EU Kommission bereits an einem Entwurf einer CRR III zur europäischen Umsetzung gearbeitet. Mit der Entscheidung des GHOS wurde die Einführung um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Die Übergangsfristen für den Output-Floor gelten nun bis zum 1. Januar 2028. Neues Implementation Date für die überarbeiteten Rahmenwerke über Marktrisiken und die Säule-3-Offenlegungspfichten ist jeweils der 1. Januar 2023. Entsprechend hat EU Wirtschaftskommissar und Exekutiv Vize-Präsident Vladis Dombrovskis in einem Interview mit der Financial Times geäußert, dass auch die EU Kommission ihren Regulierungsfahrplan für 2020 überarbeiten wird.

Darüber hinaus ist der BCBS der Auffassung, dass in der Corona-bedingten Stressperiode die Inanspruchnahme der Kapital- und Liquiditätspuffer (Basel III-Puffer) angemessen ist. Damit bestätigt er die bisherige Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden. Die BaFin ergänzt, dass die Aufsichtsbehörden bei der Wiederherstellung der Puffer die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die individuelle Lage der Banken berücksichtigen werden und den Instituten entsprechend genügend Zeit einräumen.

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen