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  • 10.09.2020
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Bundesbank informierte in ihrem Rundschreiben 57/2020 über Aktivierung der Plausibilisierungsregeln für „Ausreißer“ ab Meldestichtag 31. August 2020 und beantwortet damit die im vorangegangenen Rundschreiben aufgeworfene Frage nach der Dauer der Verzögerung.

Mit Rundschreiben Nr. 56/2020 vom 17. August 2020 hat die Bundesbank mitgeteilt, dass sich die Einführung der Ausreißerregeln verzögert. Mittlerweile ist die Bereitstellung dieser Funktionalität in dem System der Bundesbank erfolgt. Daher werden erstmals für die Dateieinreichungen ab 1. September 2020 mit der Gültigkeit ab dem Meldestichtag 31. August 2020 die Prüfungen auf „Ausreißer“ durchgeführt und entsprechende Plausibilisierungsergebnisse in den Rückmeldungen bereitstellet. Auch der neue Code „AK0003“ wird ab diesem Zeitpunkt aktiviert.

Der Code AK0003 kann bereits in Rückmeldungen für Meldetermine vor August 2020 erscheinen. Da die Plausibilisierungsregeln jedoch für Meldetermine vor August 2020 nicht aktiviert sind, können die Rückmeldungen mit Bezug auf AK0003 für die Meldetermine vor August 2020 ignoriert werden.

Für Vertragspartner-Stammdaten gilt, dass auch hier die Wertgrenzen zu den Ausreißerregeln zu beachten sind. Jedoch wird eine automatisierte Prüfung aller bei der Bundesbank eingegangenen Daten erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, worüber die Bundesbank rechtzeitig gesondert informieren will. Weitere Relevante Rundschreiben sind die Rundschreiben der Bundesbank 37/2020 vom 20. Mai 2020 und 44/2020 vom 15. Juli 2020

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen