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AnaCredit-Rundschreiben der Bundesbank vom 25. Februar 2021

  • 02.03.2021
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

In ihrem Rundschreiben 10/2021 vom 25. Februar 2021 informiert die Bundesbank über die Einbeziehung von Dritteinreichern sowie über die neue Erinnerungsrückmeldung.

Um die beteiligten Einheiten bei der Meldung identifizieren und verifizieren zu können, ist in den Kopfdaten der Einreichungsdateien neben der Bankleitzahl des Berichtspflichtigen auch die Kennung des Einreichers anzugeben (Sender/ID). Durch diese Kennung sowie die vorherige ExtraNet-Registrierung der Einreichenden und die Verwendung des entsprechenden ExtraNetZugangs identifizieren sich die Einreichenden. Ab April 2021 wird zur Prüfung der korrekten Einreichenden zusätzlich die technische Validierungsregel DN0061_DE aktiviert. Diese Regel prüft, ob die Einreichung über den ExtraNetZugang der vorgesehenen Einreichenden erfolgt, d.h. durch das berichtspflichtige Institutselbst oder einen berechtigten Dritten, der der Bundesbank zum Einreichungszeitpunkt als Einreicher bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die komplette Datei abgelehnt.

Für einreichende Dritte, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt Meldungen für Berichtspflichtige einreichen, muss keine (erneute) Zurechnungserklärung eingereicht werden muss. Für neu hinzukommende „Dritt“-Einreicher dagegen muss eine Zurechnungserklärung des Berichtspflichtigen der Bundesbank rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor dem ersten Einreichungsstichtag (für den Meldestichtag 31.03.2021 beispielsweise spätestens am 17.03.2021), vorliegen. Das entsprechende Formular „Zurechnungserklärung AnaCredit-BBk und RIAD-BBk“ befindet sich auf der AnaCredit-Homepage.

In den Kapiteln 2.5.2 und 4.5 des Validierungshandbuchs ist die Rückmeldungsart „Erinnerungsmeldung“ aufgenommen worden. Diese Erinnerungsmeldung weist darauf hin, dass Kreditdatenmeldungen unvollständig eingereicht wurden. Diese Rückmeldungsart, die zusätzlich zu den Rückmeldungen von Validierungs- und Plausibilisierungsergebnissen stichtagsbezogen erstellt wird, wird ab Meldestichtag September 2021 eingesetzt und an betroffene Berichtspflichtige zurückgespielt. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt diese Rückmeldung die bisher
individuell per E-Mail versandten Aufforderungen zur Einreichung ausstehender oder korrigierter Meldungen, die vorher auf Grund technischer Fehler abgewiesen wurden.

Die Erinnerungsmeldung wird aus der Anwendung AnaCredit-BBk erstellt und ist an der Dateibezeichnung acrm_{BLZ}_{Meldeperiode}.xml.zip zu erkennen. Beispiel: BLZ der beobachteten Einheit: 50400000; Meldeperiode: 09.2021 Dateiname: acrm_50400000_202109.xml.zip. Folgende Konstellationen werden auf Ebene einer berichtspflichtigen beobachteten Einheit durch die Erinnerungsmeldung abgedeckt:

(1) Die Einreichungsfrist für eine bestimmte Kombination {Meldestichtag; Template} einer Meldung (einschließlich eventuell erforderlicher Leermeldungen) wurde versäumt oder ein Template wurde bereits verarbeitet und aufgrund eines technischen Fehlers abgelehnt.

(2) Für eine bestimmte Kombination {Meldestichtag; Template} einer Meldung liegen nur statische Kreditdaten vor, jedoch keine dynamischen Daten.

Nach Erhalt einer Erinnerungsmeldung ist die umgehende Erst- bzw. Korrektureinreichung des Templates mit den ausstehenden Meldedaten für die beobachtete Einheit durch den Berichtspflichtigen vorzunehmen. Dabei ist eine Einreichungsfrist von 3 Geschäftstagen ab dem Tag der Bereitstellung der Erinnerungsmeldung im ExtraNet zu beachten. Sofern die Einreichungsfrist im Ausnahmefall nicht eingehalten werden kann, ist die Bundesbank unter der E-Mail anacredit-kreditdaten1@bundesbank.de umgehend über die Hintergründe sowie die geplanten weiteren Schritte zu informieren.

Die Erinnerung bezüglich fehlender Vertragspartner-Stammdatenmeldungen wird auch nach September 2021 zunächst weiterhin per E-Mail erfolgen. Über eine mögliche Umstellung in diesem Bereich wird die Bundesbank vorab in einem separaten Rundschreiben informieren.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen