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AnaCredit: Neue Wertgrenzen für Ausreißerregeln

  • 02.06.2020
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Ab dem 1. August 2020 werden die Wertgrenzen zum Erkennen von Ausreißern Version 1.0 eingeführt. Hierauf verweist das Rundschreiben der Bundesbank 37/2020 vom 20. Mai 2020. Die Ausreißerregeln wurden bereits in Version 10 des AnaCredit-Validierungshandbuchs veröffentlicht.

Das Europäische System der Zentralbanken verfolgt das Ziel, die Qualität der AnaCredit-Daten weiter zu verbessern. Anhand der Validierungsregeln wird bereits überprüft, ob die Daten den Anforderungen des Datenmodells entsprechen und dabei sowohl technisch einwandfrei als auch tabellenübergreifend konsistent und vollständig sind. In weiteren Schritten soll die inhaltliche Überprüfung der Daten beginnen. Als erster Schritt in diese Richtung sollen die Regeln anzusehen sein, welche die Daten auf Ausreißer überprüfen. Sie sind bei der letzten Aktualisierung des Validierungshandbuchs mit einer Gültigkeit ab 1. August 2020 aufgenommen worden. Die Wertgrenzen für diese Ausreißerregeln werden als eigenständige Datei auf der Webseite der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Während das Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln die Methodik der Regeln erläutert und einem maximal halbjährlichen Veröffentlichungszyklus unterliegt, können sich die Wertgrenzen in dieser Excel-Datei dynamisch ändern. Bei Änderung der Wertgrenzen werden die Berichtspflichtigen, wie auch bei der Veröffentlichung des Handbuchs zu den AnaCredit-Validierungsregeln, über einen AnaCredit-Newsletter informiert.

Es ist geplant, dass die zunächst sehr groben Wertgrenzen, die jetzt veröffentlicht wurden, im Zeitablauf verfeinert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anpassung der Wertgrenzen von der Aktualisierung des Validierungshandbuchs entkoppelt sein wird. Auf Änderungen der Wertgrenzen wird mit einem Vorlauf von mindestens einem Vierteljahr hingewiesen werden. Des Weiteren wurde das Validierungshandbuch in Version 10.1 um einen Validierungscode ergänzt, der mitteilt, dass in den ausgeführten Plausibilisierungsregeln zunächst keine Auffälligkeiten aufgetreten sind (AK0003). Zudem wurde der formale Fehler FL0048_DE, der das Schreiben der Rückmeldung bei zu vielen Fehlern abbricht, erweitert, sodass hier nun sowohl Validierungen als auch Plausibilisierungen berücksichtigt werden. In einer späteren Phase ist vorgesehen, dass die meldepflichtigen Institute auch die Möglichkeit bekommen sollen, Werte, die als Ausreißer vermutet werden, bestätigen zu können. Hierzu wird die Bundesbank zu einem späteren Zeitpunkt gesondert informieren, sobald dieses Verfahren zusammen mit der EZB definiert sein wird.

Sprechen Sie hierzu gerne an: