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AnaCredit: Einreichungsart und Korrekturkonzept für Kredit-Stammdaten

  • 23.04.2021
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Bundessbank informiert in ihrem Rundschreiben 28/2021 vom 15. April 2021 über die angehende Testphase bezüglich der neuen Einreichungsart sowie des Korrekturkonzepts für Kredit-Stammdaten.

Als Zeitraum für Testeinreichungen für das neue Einreichungsformat inklusive des neuen Korrekturkonzept ist der 1. Juni 2021 bis 15. September 2021 vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es möglich, Testdateien mit Kreditdaten in der Anwendung AnaCredit-BBk über die Testumgebung des ExtraNet der Bundesbank einzureichen. Die eingereichten Dateien werden analog der Produktionsumgebung sukzessive und in der Reihenfolge der Einreichung verarbeitet. Die jeweiligen Rückmeldungen werden anschließend im ExtraNet der Testumgebung bereitgestellt. Abhängig von der Menge der Testeinreichungen insgesamt kann die Bereitstellung der Rückmeldedateien einige Tage in Anspruch nehmen.

Die technischen Details ergeben sich aus dem Rundschreiben der Bundebank. Die Einreichung einer Datei des Meldeschemas BBK_RIAD über die Anwendung RIAD BBk für Vertragspartner-Stammdaten ist für die gesamte Testphase nicht vorgesehen. Daher kann eine Validierung der Kreditdaten in Bezug auf die Vertragspartner-Stammdaten nicht getestet werden. Diesbezügliche Validierungsregeln werden im Testsystem deaktiviert. Die Meldeperioden für die Einreichungen können grundsätzlich individuell gewählt werden. Als frühester Meldestichtag ist hierbei der erste für die jeweilige Beobachtete Einheit festgelegte produktive Meldestichtag möglich. Im Laufe des Testzyklus ist es seitens der Bundesbank nicht vorgesehen, die Datenbank zu leeren. Das bedeutet, dass eventuell fehlerhaft eingereichte Daten gegebenenfalls durch Korrektur- oder Löschmeldungen eigenverantwortlich bereinigt werden müssen.

Abweichend vom Produktivsystem ist das ExtraNet für die Testumgebung regulär montags – donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr für den Dateiaustausch verfügbar. Die Zugänge dürfen nicht für produktive Registrierungen oder Dateieinreichungen verwendet werden.

Zur produktiven Umsetzung: Vor Umstellung auf das Zeitpunktprinzip am 1. August 2021 werden alle bis einschließlich 31. Juli 2021 in der Produktionsumgebung des ExtraNet eingereichten Meldedateien durch die
Bundesbank nach dem bisherigen Verfahren verarbeitet und entsprechende Rückmeldungen bereitgestellt. Um die zeitnahe Verarbeitung aller eingereichten Meldedateien vor bzw. unmittelbar nach dem Umstellungstermin zu gewährleisten, sollten im Juli und August 2021 größere Korrekturmaßnahmen durch Berichtspflichtige insbesondere für weiter zurückliegende Meldeperioden vermieden werden. Korrektureinreichungen am aktuellen Melderand können bis Ende Juli 2021 noch nach dem bisherigen Konzept erfolgen.

Die interne Umstellung der Datenbanken und der Dateiverarbeitung in den produktiven Systemen der Bundesbank wird im August 2021 einige Tage in Anspruch nehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass die ersten Rückmeldungen für Ihre Dateieinreichungen ab 1. August 2021 frühestens Ende August 2021 bereitgestellt werden können.

Die Dateiverarbeitung für Einreichungen in der Anwendung AnaCredit-BBk ab dem 1. August 2021 wird unverändert chronologisch – ausgehend vom Zeitpunkt des Hochladens der Dateien im ExtraNet – durchgeführt.
Aufgrund der Anpassungen des Korrekturkonzeptes für die Kredit-Stammdaten kann sich die Reihenfolge beim Hochladen mehrerer Dateien für unterschiedliche Meldeperioden auf den daraus erzeugten Datenbestand der Einheit auswirken. Nähere Details sind dem umfangreichen Rundschreiben der Bundebank zu entnehmen, welches auch zwei Fallbeispiele aufführt.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen