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Änderung beim Erhebungsverfahren der SRB-Verwaltungsgebühren für 2022

  • 15.12.2021
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Der einheitliche europäische Abwicklungsausschuss (SRB) veröffentlicht Anpassungen beim Erhebungsverfahren und die Erhebungstermine für das Jahr 2022.

In seinem Rundschreiben S2112237 vom 7. Dezember 2021 informierte der BVR nunmehr über eine erneute Änderung beim Erhebungsverfahren der SRB-Verwaltungsgebühren. Diese wird mit dem Beitragszyklus für 2022 wirksam und betrifft insbesondere den Zeitpunkt der Berechnung und Erhebung. Bislang erfolgten diese Schritte im ersten Quartal eines Jahres, im kommenden Jahr wird der individuelle Jahresbeitrag jedoch erst im dritten Quartal berechnet und erhoben. Die Verfahrensänderung erfolgt aufgrund der Delegierten Verordnung (EU) 2021/571 der EU-Kommission.

Um den Verwaltungshaushalt der ersten Quartale finanzieren zu können, wird der Ausschuss jedoch von den ihm direkt unterstellten Instituten im ersten Quartal 2022 einen Beitrag als Vorauszahlung erheben. Dieser wird dann später mit den individuellen Jahresbeiträgen verrechnet bzw. von diesen abgezogen. Von dieser Vorauszahlung werden Genossenschaftsbanken, die als weniger bedeutende Institute (LSI) regelmäßig nicht direkt dem Ausschuss unterstellt sind, nicht betroffen sein. Insofern ergeben sich diesbezüglich auch keine aktuellen Handlungsnotwendigkeiten. Über die geschilderten Verfahrensanpassungen wird der SRB alle Institute noch einmal in einem separaten Anschreiben informieren.

Weitere Informationen zur Erhebung des individuellen Jahresbeitrags zu den SRB-Verwaltungsgebühren erhalten die LSI dann voraussichtlich im Mai 2022, die Gebührenbescheide sollen dann im Juli oder August 2022 erfolgen. Die bedeutenden Institute (SI) werden bereits im Dezember 2021 unterrichtet, ihre Bescheide zur Vorauszahlung sollen dann im Februar oder März erfolgen. Nach Zugang der ersten Informationen über die Jahresbeiträge und vor Erteilung des Gebührenbescheids erhalten alle Institute noch die Gelegenheit zur Konsultation über eine Plattform auf der Internetseite des SRB.

Der einheitliche europäische Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board) übernimmt in der Bankenunion wesentliche administrative Aufgaben bei der Planung und Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen für Kreditinstitute. So tritt der Ausschuss beispielsweise bei der jährlichen Meldung und Erhebung zum Beitrag an den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) in Erscheinung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben steht ihm ein eigener Haushalt zur Verfügung, der über gesonderte Gebühren von den beaufsichtigten Instituten finanziert wird. Über die fachlichen Hintergründe dieser Gebührenerhebung, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Erhebungssystematik hatten wir bereits in der Vergangenheit informiert.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
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Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
Bereichsleiter Großbanken Nord-West & Prüfungsassistenzen