Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
Zum MitgliederportalJedes Mitglied hat – unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung – eine Stimme. Damit ist die Dominanz durch einzelne in der Generalversammlung ausgeschlossen und eine Fremdübernahme nicht möglich.
Die Mitglieder selbst sind verantwortlich für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft. Die Mitglieder bringen das erforderliche Kapital selbst auf und dieses haftet gegenüber den Gläubigern.
Merkmalsprägend für Genossenschaften ist, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden sind. Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet die Genossenschaft von anderen Kooperationsformen.
Bereits drei Mitglieder können eine Genossenschaft gründen. Sowohl der Beitritt als auch der Austritt ist ohne notarielle Mitwirkung und/oder Unternehmensbewertung möglich. Für kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitgliedern gelten vereinfachte Bestimmungen zur Jahresabschlussprüfung und zum Aufsichtsrat.
Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei der eG Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. Damit werden die Förderinteressen der Mitglieder dauerhaft in den Mittelpunkt der Geschäftspolitik gestellt.
Mit der Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, die laut Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben ist, sind Vorteile für die Mitgliedsgenossenschaft verbunden: Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch die Expertise des Verbandes in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Unsere Gründungsberater erklären in der Erklärvideoreihe „Kurz erklärt“ die wichtigsten Schritte rund um den Gründungsprozess. weiterlesen
Unsere Betreuer unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Gründungsprozess und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Gründungsvorhaben so planen, dass Ihre Gründung erfolgreich wird. weiterlesen
Was braucht man für die Gründung einer Genossenschaft? Für die Gründung einer Genossenschaft benötigt man drei Gründungsmitglieder, die Satzung als rechtliches Konzept sowie einen Geschäftsplan („Businessplan“), der das Vorhaben beschreibt und eine mehrjährige Unternehmensplanung beinhaltet. weiterlesen