2. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 04/23

Liebe Mitglieder,
liebe Leser*innen,

heute erhalten Sie die zweite Ausgabe unseres neuen Newsletters für Mitgliedsgenossenschaften des Verbandes in den Bereichen Energie, Immobilien und Versorgung.

Unser zweiter Newsletter steht unter dem Motto “Fördermittel und neue Geschäftsfelder für Genossenschaften“. Vor diesem Hintergrund erhalten Sie u.a. einen Überblick über die neuen Photovoltaik- und Wind-an-Land-Strategien der Bundesregierung, Informationen zu Floating-PV und Mieterstrom sowie Seminar- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns. Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter. Die nächste Ausgabe erscheint im Juni 2023. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Am 28. Februar war es soweit: Der traditionsreiche Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende fand nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause endlich wieder wie gewohnt persönlich im Haus der DZ BANK statt. Rund 300 Gäste aus Politik, Energiewirtschaft und genossenschaftlichem Verbund folgten der Einladung von DGRV und GdW nach Berlin. Das Event ist inzwischen ein fester Termin im Kalender des politischen Berlins. Das wurde durch die Teilnahme hochrangiger Politikerinnen und Politiker unterstrichen. So sprachen neben dem Bundesjustizminister, Dr. Marco Buschmann, auch der Staatssekretär aus dem BMWK, Dr. Patrick Graichen, sowie Bundestagsabgeordnete der Ampelparteien und der CDU. Der DGRV hat für Sie einen umfassenden Nachbericht zur Veranstaltung verfasst, Videomitschnitte und Fotos inklusive. Den Nachbericht finden Sie hier auf der Website des DGRV.

Der Lehrstuhl für Zivilrecht und Nachhaltigkeit der Universität Groningen unter Prof. Dr. Hoops führt derzeit gemeinsam mit der Universität Turin eine internationale Forschungsstudie zu Energiegenossenschaften durch. Wir laden unsere Mitglieder aus dem Bereich Energiegenossenschaften ein, an dieser Studie teilzunehmen!

Ziel dieses Projekts ist es herauszufinden, ob das staatliche Zivilrecht den Bedürfnissen solcher Gemeinschaften ausreichend Rechnung trägt. Wo dies nicht der Fall sein sollte, untersucht dieses Projekt, welche Änderungen zivilrechtlicher Regelungen oder deren Anwendung den Bedürfnissen der Energiegemeinschaften besser gerecht würden. Prof. Dr. Björn Hoops führt dieses Forschungsprojekt durch, in enger Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Alessandra Quarta (Universität Turin).

Sie können im Rahmen eines Online-Fragebogens (30 Fragen) teilnehmen. Dafür müssen Sie einfach nur hier klicken. Das Ziel der Datenerhebung ist es, zu untersuchen, wo das staatliche Zivilrecht nicht den Bedürfnissen der Energiegemeinschaften entspricht.
Gerne berichten wir über die Forschungsergebnisse, sobald diese vorliegen. Wir stehen dazu im Austausch mit dem Lehrstuhl.
Sofern Sie weitere Informationen zum Forschungsvorhaben benötigen, finden Sie diese hier.

Die Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz erläutert in einer ausführlichen Handreichung die vielen Neuregelungen im EEG 2023. Die Handreichung können Sie hier nachlesen.

Am 10. März 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Photovoltaik (PV)-Strategie und gab allen Agierenden bis zum 24. März 2023 Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßten in ihrer Stellungnahme zur PV-Strategie viele Maßnahmen im Entwurf, sahen aber auch einige Leerstellen mit Blick auf Energiegenossenschaften.
Die wichtigsten fehlenden Punkte für Energiegenossenschaften sind insbesondere das Energy Sharing und eine echte Bürgerbeteiligung bei PV-Projekten über einem Megawatt (MW). Zudem ist die Vergütung bei der Überschusseinspeisung bei geringem Vor-Ort-Stromverbrauch zu niedrig.

Den ausführlichen Bericht des DGRV zu diesem Thema können Sie hier aufrufen.
Die Photovoltaik-Strategie des BMWK finden Sie hier.
Und die Stellungnahme des DGRV können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

Am 27. März 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Eckpunkte einer Windenergie-an-Land-Strategie (Wind-Strategie). Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßten in ihrer Stellungnahme zur Wind-Strategie viele Maßnahmen, vermissten aber (wie schon bei dem Entwurf der PV-Strategie), relevante Themen für Energiegenossenschaften. Die zwei wichtigsten fehlenden Punkte für Energiegenossenschaften im Bereich der Windenergie sind das Energy Sharing und eine echte Bürgerbeteiligung bei Windprojekten.

Der DGRV stellt diese Eckpunkte hier noch einmal ausführlich dar.

Das Eckpunkte-Papier des BMWK finden Sie hier.
Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften finden Sie hier.

Das BAFA informiert: In der Praxis können Genossenschaften, die sich noch in Gründung befinden, bereits ihren Antrag stellen. Seit 15. September 2022 läuft die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), mit welcher der Neubau von Wärmenetzen sowie die Transformation von bestehenden Netzen vorangetrieben werden soll. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung richtet sich explizit auch an Genossenschaften, die ein neues Wärmenetz aufbauen oder ein bestehendes Netz erweitern wollen.

Sie sind neugierig geworden? Auf der Website des DGRV finden Sie weitere Informationen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat ein neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Startups ins Leben gerufen. Unter dem Namen „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ bietet das BMWK auch Genossenschaften die Möglichkeit, sich zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, digitalen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten zu lassen.

Weitere Informationen auf der Internetseite des BMWK.
Nähere Informationen zum Umfang der Beratung finden Sie auf der Internetseite des Netzwerk Energiewende jetzt

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat zwei neue Broschüren veröffentlicht. Die Broschüre „Zukunftsfähige Genossenschaft“ soll Energiegenossenschaften dabei unterstützten, sich strategisch weiterzuentwickeln. Die Broschüre „Erfolgreich Aktive gewinnen“ erläutert, wie auch Energiegenossenschaften neue Mitarbeitende akquirieren können.

Dies sind die Broschüren:
Broschüre Zukunftsfähige Genossenschaft
Broschüre Erfolgreich Aktive gewinnen

Der Bundesverband Windenergie hat ein Informationspapier zum Förderprogramm für „Bürgerenergiegesellschaften“ für Windenergie an Land veröffentlicht.

Informationspapier des BWE zum Förderprogramm

Seit 2007 werden von der Deutschen Energie-Agentur (dena) sowohl Projekte zur Energie- und CO2-Einsparung als auch Konzepte, welche den Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie aufzeigen, über die Vergabe des Energy Efficiency Awards prämiert. Unter der Schirmherrschaft des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministers Dr. Robert Habeck, wird der Energy Efficiency Award durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert und ist mit insgesamt 30.000,-€ dotiert.
Sollten Sie sich mit Ihrer Genossenschaft angesprochen fühlen und haben Projekte, welche den erfolgreichen Weg in Richtung Klimaneutralität aufzeigen, durchgeführt, dann bewerben Sie sich doch bis zum 12. Juni 2023 für den Energy Efficiency Award 2023.

Alle weiteren Informationen zum Energy Efficiency Award und den Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger engagieren sich weiter ehrenamtlich, etwa in Energiegenossenschaften, um Solarstromanlagen gemeinschaftlich auf Mehrfamilienhäusern zu betreiben und den Strom auch vor Ort zu nutzen. Neben anderen Modellen setzen viele auf den Mieterstrom. Das Potenzial ist dabei groß: Eine
Studie aus dem Jahr 2020 geht davon aus, dass im Bereich der PV-Kleinanlagen auf Dächern ein Zubau von 140 GW bis 2030 möglich ist. Im Gegensatz zu den Vereinfachungen der Eigenversorgung für Einfamilienhäuser gilt den Dächern der Mehrparteienhäuser in Deutschland geringe politische Aufmerksamkeit. Das wollen wir ändern! Lesen Sie jetzt unser gemeinsames Positionspapier.

Meldung des DGRV​​​​​​​
Das Positionspapier zum Download finden Sie hier.

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat die Handreichung „Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden - Eine neue Flächenkultur im EEG 2023“ veröffentlicht.

Die Handreichung können Sie hier nachlesen.

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende geht in der „Fragen und Antworten“-Sektion seiner Website unter „Floating-PV - Schwimmende PV-Anlagen: rechtliche Rahmenbedingungen, Beispiele und ökologische Auswirkungen“ auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung solcher Anlagen ein.


1. Was machen Sie genau beim Genossenschaftsverband?
Als Referent im Bereich Kommunikation & Change bin ich vor allem dafür zuständig, an der Schnittstelle zwischen Medienöffentlichkeit, Politik und Mitgliedern zu vermitteln. Thematisch liegt mein Schwerpunkt bei den Energiegenossenschaften. Die Herausforderung besteht darin, mit einem strategischen Blick die passenden Botschaften bei den richtigen Zielgruppen zu platzieren.

2. Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Referent beim Verband?
Mein Fokus liegt auf der politischen Arbeit, das heißt: Analyse aktueller politischer Trends, Interessenvertretung im Sinne unserer Mitgliedsgenossenschaften und enges Medien-Monitoring sowie Netzwerkarbeit mit anderen Verbänden und Stakeholdern. Ich bin im Newsroom des Verbandes Themenverantwortlicher für den Bereich Energiegenossenschaften. In dieser Rolle arbeite ich auch an der politischen Positionierung des Genossenschaftsverbandes.

3. Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Ich wohne in Köln und arbeite viel aus dem Homeoffice. Mein Dienstsitz ist in der „verbotenen Stadt“ Düsseldorf, an dem ich seit dem Ende der Corona-Beschränkungen auch wieder häufiger bin. Ich arbeite eng mit den Kolleg*innen aus der Beratung zusammen. Neben der Begleitung bei politischen Events arbeiten wir im Kommunikationsbereich eng zusammen bei Pressemitteilungen, Social Media Beiträgen und Intranet-Posts zu Energiethemen.

4. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Als Kölscher Jeck ist natürlich Karneval ein fester Termin im Kalender. Wenn aber gerade nicht die fünfte Jahreszeit herrscht, vertreibe ich mir gerne die Zeit beim Beachvolleyball, Squash oder Basketball mit Freunden.


Schon mal von Mediation gehört?...
In den 1990er Jahren schwappte eine Mediationswelle aus den USA nach Deutschland über. Seitdem hat sich in Sachen Mediation viel bewegt. Auch wenn inzwischen viele den Begriff kennen, wissen die wenigsten konkret etwas damit anzufangen.
Unser Exkurs „Mediation“ soll aufklären, informieren, offenlegen und Ihnen den Sinn und Nutzen der Mediation näherbringen. In den nächsten Ausgaben werden Sie unterschiedliche Bausteine kennenlernen. Wir starten aber mit der wichtigsten Frage:
Was ist Mediation überhaupt?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktbeilegung, bei dem ein neutraler Dritter (der Mediator) das Gespräch leitet. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Dabei sind alle Lösungsansätze denkbar. Mediation versteht sich als zukunftsorientiert. Das bedeutet, dass nicht alte Probleme aufgearbeitet werden, sondern eine Lösung für eine weitere Zusammenarbeit gefunden werden soll. Der Mediator ermöglicht den Austausch darüber und hilft dabei, die Lösung aus einem gemeinsamen Verständnis heraus herzuleiten.

Zusammengefasst erklären wir Ihnen den Mediationsprozess gerne auch noch einmal im Video auf unserem YouTube-Kanal.

Warum Mediation?
„Wenn man als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus“ (Paul Watzlawick)
Manchmal hilft die unbeteiligte, neutrale Sicht von außen. Während man im Konfliktfall oft in seinem Standpunkt gefangen ist, hat der Mediator als Unbeteiligter an der Situation die Möglichkeit, auch andere Sichtweisen in Betracht zu ziehen.
Mediation kann den Nutzen herausarbeiten, indem die Anliegen und Sichtweisen der einen Seite wie die der Gegenseite verstanden werden, wenngleich man damit nicht einverstanden sein muss. Dieses Verständnis ermöglicht die Lösungsfindung auf einer anderen Ebene.
Mediation vs. Gerichtsverfahren: Der Unterschied zum Gerichtsverfahren ist, dass bei einer Mediation keine Beweisaufnahme vorgenommen wird. Es folgt demnach auch keine Rechtsprechung oder Schuldzuweisung, denn jeder Konfliktpartner hat seine eigene Wahrheit. Diese zu beurteilen, liegt nicht im Ermessen des Mediators. Gespräche finden daher auf Augenhöhe statt.

Wann eignet sich Mediation?
Grundsätzlich eignet sich die Mediation zur dauerhaften Konfliktlösung; also bei Konflikten, die eine Suche nach der bestmöglichen Lösung nahelegen. Die Mindestanforderung an die Konfliktparteien sollte sein, dass noch ein Funken Wille zum Gespräch vorhanden ist. Das muss man nicht mit Freude tun, Ihr Mediator unterstützt Sie gerne dabei.
Mediation eignet sich nicht, wenn es um die Durchsetzung einer Lösung geht, bei der es nicht darauf ankommt, ob die gegnerische Partei damit einverstanden ist oder nicht. In diesem Fall wählen Sie lieber das Gerichtsverfahren.

Mediation und Genossenschaftswesen ergänzen sich hervorragend, da beide nach ähnlichen Prinzipien arbeiten. Klingt ziemlich weit hergeholt? Welche Prinzipien der Mediation zu Grunde liegen und wie sich diese mit den genossenschaftlichen Prinzipien decken, erzählen wir Ihnen in der nächsten Ausgabe.

Sie haben ein persönliches Anliegen? Melden Sie sich bei uns!

Stefanie Herfort Profil bild

Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

Wissen Sie was eine interne Meldestelle ist und welche Vorgaben damit verbunden sind?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben (Hinweisgeber). Dies bezieht Mitarbeiter, Kunden, sonstige Vertragspartner sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat, mit ein. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben, die Meldung über Missstände vertraulich entgegennimmt und Folgemaßnahmen entwickelt. Diese interne Meldestelle muss mit fachkundigem und unabhängigen Personal besetzt sein. Unter anderem muss -gegebenenfalls in anonymer Kommunikation- binnen 7 Tagen der Eingang der Meldung bestätigt und binnen 3 Monaten die entwickelten Folgemaßnahmen kommuniziert werden.

Obwohl sich der Gesetzesentwurf derzeit im Vermittlungsausschuss befindet, ist mit einer zeitnahen Verabschiedung zu rechnen, da die Europäische Union bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.

Was gilt es zu vermeiden?

Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen:
o Wie können wir die interne Hinweisstelle fachlich kompetent und unabhängig besetzen?
o Wie lösen wir Personalengpässe und schützen uns vor Interessenkollision?
o Wie können wir eine datenschutzrechtlich unbedenkliche anonyme Kommunikation ermöglichen?
o Wie schützen wir unser Unternehmen vor Bußgeldern und Reputationsverlust?

Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen sieht das Gesetz Sanktionen gegen vor. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten nach § 30 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden. Ferner drohen Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste.

Was sollten Unternehmen beachten?

1. Nicht zu lange auf Inkrafttreten des Gesetzes warten
Die Unternehmen sollten sich unverzüglich um die Einrichtung professioneller Strukturen kümmern, um die Meldung über interne Meldekanäle zu fördern. Die Praxis zeigt, dass ein Hinweisgebersystem insbesondere dann erfolgreich ist, wenn es in eine vertrauensvolle und transparente Unternehmenskultur eingebettet ist.

2. Information und Kommunikation sind das A und O
Je besser die Kanäle wie z. B. ein internes Hinweisgebersystem kommuniziert werden und auf der Website oder im Intranet aufzufinden sind, desto mehr Mitarbeiter haben davon Kenntnis und können bei Bedarf darauf zurückgreifen. Alle relevanten Informationen über das Gesetz müssen demnach für Mitarbeiter leicht verständlich zugänglich sein. Andernfalls droht die Gefahr, dass der Hinweisgeber seine Meldung nach außen über eine externe Hinweisstelle, die Staatsanwaltschaft oder die Presse abgibt.

3. Best Practice: Digitale Hinweisgebersysteme
Der professionelle Einsatz von digitalen Hinweisgebersystemen in Unternehmen kann viele Verbrechen und Skandale verhindern oder aufklären. Positiv ist, dass immer mehr Organisationen ein Hinweisgebersystem zur Meldeabgabe einführen. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes wird sich diese Entwicklung noch weiter fortsetzen. Ist ein Hinweisgebersystem bereits vorhanden, sollten Unternehmen dieses auf die Vorgaben der Richtlinie bzw. des HinSchG anpassen, damit sie Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen und somit Rechtsunsicherheiten vermeiden.

4.) Effektiver Whistleblowerschutz auch für KMU möglich ohne hohe Kosten
Auch für mittelständische und kleine Firmen gibt es bereits kostengünstige Lösungen. Eine Auslagerung auf einen anwaltlichen Ombudsmann kann zum Beispiel die geforderte fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit sowie Vertraulichkeit gewährleisten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen.

A. Dominik Brückel Profil bild
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. A. Dominik Brückel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der kostenfreie Workshop „Ökostrom für Einsteigerinnen“ am 9. Mai 2023 richtet sich an Frauen, die erfahren möchten, woran echter Ökostrom zu erkennen und was es beim Wechsel zu beachten gibt. Die Teilnehmerinnen erfahren auch, wie sie Menschen in ihrem Umfeld für Ökostrom begeistern können. Der Workshop wird gemeinsam mit der Heinrich Böll Stiftung RLP veranstaltet.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung

Der Ausbau erneuerbarer Energien gilt als wichtigster Baustein, um die Klimaziele zu erreichen. Energiegenossenschaften agieren vor-Ort, um zu der Erreichung der Ziele beizutragen. Besonders im Bereich Photovoltaik-Freiflächen gibt es noch große Potenziale, die von Bürgerenergiegenossenschaften genutzt werden können. Wie wäre es, als maßgeblicher Treiber der Energiewende in der Region zu agieren und beispielsweise 10% des jährlichen Ausbaus umzusetzen? Der Workshop am 7. Juni 2023 richtet sich an engagierte Energiegenossenschaften, die den Wunsch haben große Freiflächenprojekte umzusetzen und zum Treiber der Energiewende in der eigenen Region werden möchten.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Der Genossenschaftsverband und die AWADO bieten Interessierten kostenlose 20-minütige Webinare zur Nachhaltigkeit an. Mit einem Klick auf das Webinar können Sie sich gerne anmelden:

  • 03.05. - 04.05.2023: Sitzung des Fachrates der Fachvereinigung der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften
  • 20.06.2023: Verbandstag 2023

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