Verhaltenskodex

Ansprechpartnerin Danijela Lemke Compliance-Beauftragte Raiffeisenstraße 12, 24768 Rendsburg Telefon: +49 511 957 452 66 Mobil: +49 152 086 454 72 E-Mail: danijela.lemke@genossenschaftsverband.de Unser Handeln ist geprägt von gegenseitigem Res- pekt und individueller Verantwortung. Wir tolerieren weder Verstöße gegen geltendes Recht noch gegen diesen Verhaltenskodex. Es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit vermutete kriminelle Handlungen, gesetzliche Verstöße, Ver- stöße gegen den Verhaltenskodex sowie gegen re- gulatorische Anforderungen zu melden. Wir stellen internen und externen Hinweisgeber*in- nen verschiedene Meldewege zur Verfügung. Eine Meldung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Hinweise auf mögliche Verstöße werden vertraulich behandelt. Sämtliche Hinweise werden ausnahms- los im Rahmen eines internen Prozesses aufgear- beitet, um den Sachverhalt aufzuhellen. Hinweisgeber*innen werden nicht benachteiligt, wenn sie mögliche oder tatsächliche Verstöße mel- den oder Ermittlungen in diesem Zusammenhang unterstützen. Eine Ausnahme von dieser Vorgehens- weise stellen Hinweise dar, die missbräuchlich ge- geben wurden. Hinweisgebersystem Verstöße gegen den Verhaltenskodex, geltende Rechtsvorschriften sowie interne Regelungen und Richtlinien könnten weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur für einzelne Mitar- beitende, sondern für die gesamte Verbandsfamilie. Wenn der Verstoß gegen den Verhaltenskodex zu- gleich einen Verstoß gegen geltende Rechtsvor- Sanktionen und Konsequenzen als Mitarbeiter*in an die direkte Führungskraft als externer Dritter an den/die jeweilige/n Ansprechpartner*in der Verbandsfamilie an die Compliance-Beauftragte telefonisch oder per Email an das Beschwerdemanagement aufWunsch anonym über das Hinweisgebersystem (Homepage – www.genossenschaftsverband.de/hinweis- gebersystem/ oder Intranet der Verbandsfamilie) FolgendeWege stehen zur Verfügung, um mögliche Compliance-Verstöße zu melden: 09 schriften darstellt, könnte dies unter Umständen zu Geldstrafen oder zu weiteren Sanktionen gegen die Verbandsfamilie führen. Auch die Reputation der Verbandsfamilie könnte ernsthaft durch Verstöße be- schädigt werden. Ein Verstoß gegen Rechtsvorschrif- ten und / oder den Verhaltenskodex ist entsprechend niemals im Interesse der Verbandsfamilie.

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