Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken

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Die von Kreditgenossenschaften, vertreten durch den Genoverband e.V., im Dezember 1990 errichtete Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

Entsprechend ihrer Leitidee will die Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken Impulse geben zur Entfaltung kulturschöpfender Kräfte, Initiativen wecken und ergreifen zur Kommunikation zwischen Menschen, Brücken schaffen, die Verständigung und Dialoge ermöglichen: in diesem Sinne will die Stiftung einen Beitrag zur kulturellen Gestaltung unserer Gesellschaft leisten. Der Verweis auf Verbindung und Brücken reflektiert ein genossenschaftliches Grundmotiv: Zusammenarbeit.

Die Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken fördert die Kultur, vor allem Kunst und Heimatpflege sowie Wissenschaft.

Vorstand

Torsten Janßen
Vorstandsvorsitzender

Volksbank im Harz eG

Robert Stärkel
stellv. Vorstandsvorsitzender

Genoverband e.V.

Ulrich Sievert

Volksbank Stade-Cuxhaven eG


Stiftungsrat

Volker Böckmann
Stiftungsratsvorsitzender
Volksbank eG
Hildesheim-Lehrte-Pattensen

Jochen Johannsen
stellv. Stiftungsratvorsitzender

Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG
Anja Bracht Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG
Jan-Siefke Dirks Volksbank Esens eG

Geschäftsführung

Silke Schubert
Geschäftsführerin
Genoverband e.V.

Die Stifterbanken der niedersächsischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind berechtigt, Anträge auf Zuwendungen, die dem Stiftungszweck entsprechen zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.

Die Anträge auf Förderung werden formlos von den Stifterbanken gestellt. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Projektes mit Stellungnahme der Bank
  • Finanzierungsplan inkl. Angaben über die gesicherten Finanzierungsanteile und den Eigenanteil der Bank (10%)
  • Darstellung der öffentlichkeitswirksamen/kommunikativen Präsenz der Stiftung

Die Anträge werden in den Sitzungen des Vorstandes beraten und entschieden. Die antragstellende Bank erhält eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Dieser Zuwendungsbescheid enthält:

  • die grundsätzliche Zusage
  • die Höhe des Zuwendungsbetrages
  • den Verwendungszweck
  • Voraussetzungen, ggf. Auflagen für die Auszahlung
  • die Erklärung des Zuwendungsempfängers
  • die Erklärung der Bank

Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Erklärung des Zuwendungsempfängers auf ein Konto der antragstellenden Bank überwiesen.Nach Abschluss des geförderten Projektes ist die Erklärung der Bank über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vorzulegen.

Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Niedersachsen eingetragen und hat ihren Sitz in Hannover. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.

Download Satzung

Durch das zuständige Finanzamt ist die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt worden.

Download Freistellungsbescheid

Die Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken fördert Projekte der Bereiche Kultur, vor allem Kunst, Heimatpflege und Wissenschaft.
Eine Auswahl der in diesem Jahr geförderten Projekte finden Sie hier:

Der Vorstand der Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig – mindestes vier Wochen vor dem Sitzungstermin – bei uns eingehen.

Sitzungstermine für 2024:

03. April 2024
Einreichungsschluss: 01. März 2024

19. Juni 2024
Einreichungsschluss: 20. Mai 2024

27. November 2024
Einreichungsschluss: 28. Oktober 2024

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Silke Schubert

Geschäftsführerin Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken

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